Schutzgebiete nach Naturschutzrecht
Schutzgebiete nach Naturschutzrecht
Die Ausweisung von Schutzgebieten gehört seit jeher zu den zentralen Maßnahmen des staatlichen Natur- und Landschaftsschutzes. Die Bedeutung des Gebietsschutzes hat sich dabei angesichts der hohen Flächeninanspruchnahme für Siedlungs- und Verkehrszwecke, der anhaltenden Landschaftszerschneidung und einer großräumig intensiven Landwirtschaft sogar verschärft.
Natura 2000-Gebiete
Die Natura 2000-Kulisse der FFH-Gebiete nach Richtlinie 92/43/EWG (FFH-Richtlinie) und der europäischen Vogelschutzgebiete (SPA – Special Protection Areas) nach Richtlinie 79/409/EWG (Vogelschutzrichtlinie) werden durch die untere Naturschutzbehörde vollzogen und verwaltet. Für die Ausweisung und den Erlass der Grundschutzverordnungen ist in Sachsen die Landesdirektion Sachsen als Obere Naturschutzbehörde zuständig.
Für die rechtliche Sicherung der NATURA 2000-Gebiete wurde im September 2005 das Sächsische Naturschutzgesetz (SächsNatSchG) geändert. In § 22a wurde ein Absatz 6 eingeführt, welcher die rechtliche Sicherung über sogenannte Grundschutzverordnungen ermöglicht. In diesen Rechtsverordnungen werden insbesondere die für das jeweilige Gebiet verbindlichen Erhaltungsziele bekannt gegeben. Diese sind Maßstab für das Verschlechterungsverbot gemäß § 33 Abs. 1 BNatSchG und für die Verträglichkeitsprüfung von Plänen und Projekten gemäß § 34 und 36 BNatSchG.
Schutzgebiete im Landkreis Leipzig
Mit Stand November 2022 sind ca. 61.000 Hektar (unter Berücksichtigung der flächenmäßigen Überlagerungseffekte) einer der Schutzgebietskategorien nach BNatSchG i. V. mit SächsNatSchG zugeordnet, was wiederum 37 % der Kreisgebietsgebietsfläche entspricht. Die 283 im Landkreis Leipzig gelegenen Naturdenkmale werden in der folgenden Tabelle in die Kategorien Flächennaturdenkmal (FND), Naturdenkmale zum Schutz von Einzelbäumen und geologische Naturdenkmale unterteilt. Die letzteren beiden sind lediglich punktuell verortet und haben somit keine Fläche.
Kontakte
Maximilian Olbrich
SG Natur- und Landschaftsschutz
Dr. Benjamin Barth
SG Natur- und Landschaftsschutz
