Landschaftsschutzgebiete im Landkreis Leipzig
Der Landkreis Leipzig umfasst derzeit 17 Landschaftsschutzgebiete (LSG) mit einer Gesamtfläche von rund 53.567 Hektar. Damit stehen etwa 32 % der Kreisgebietsfläche unter Landschaftsschutz. Diese Kategorie spielt eine wichtige Rolle beim Schutz großflächiger Ausschnitte der Landschaft, die nicht flächendeckend die Voraussetzungen eines Naturschutzgebietes erfüllen und in vielen Teilen von menschlicher Nutzung geprägt sind. Unter den bestehenden LSG befinden sich acht sogenannte übergeleitete Schutzgebiete. Hierbei handelt es sich um Gebiete, die auf Grundlage früherer naturschutzrechtlicher Vorschriften der DDR unter Schutz gestellt wurden. Nach § 51 SächsNatSchG gelten die bisherigen Schutzvorschriften grundsätzlich weiter. Der Schutzstatus dieser Gebiete bleibt somit bestehen, bis die Regelungen aufgehoben oder durch neue Schutzvorschriften ersetzt werden. Eine Rechtsangleichung ist jedoch erforderlich, da den historischen Unterschutzstellungsbeschlüssen in der Regel weder konkrete Verbote oder Gebote noch verbindliche Schutzgebietskarten zugrunde liegen.
Übersicht über die Landschaftschutzgebiete (LSG) des Landkreis Leipzig
LSG "Colditzer Forst"
LSG "Dahlener Heide"
Bei dem LSG „Dahlener Heide“ handelt es sich um ein kreisübergreifendes Schutzgebiet. Lediglich etwa 2.380 Hektar befinden sich im Landkreis Leipzig, während weitere 22.247 Hektar im Landkreis Nordsachsen liegen. Zuständiger Verordnungsgeber für die Dahlener Heide ist daher der Landkreis Nordsachsen.
LSG "Elsteraue"
LSG "Großsteinberg - Ammelshain"
übergeleitetes Schutzgebiet derzeit ohne Rechtsverordnung
LSG "Hohburger Berge"
LSG "Kohrener Land"
Bei dem kreisübergreifenden LSG „Kohrener Land“ handelt es sich um ein übergeleitetes Schutzgebiet, für das derzeit keine Rechtsverordnung vorliegt. Etwa 6.434 Hektar liegen im Landkreis Leipzig, weitere 547 Hektar befinden sich in der Zuständigkeit des Landkreises Mittelsachsen. Zuständiger Verordnungsgeber ist der Landkreis Leipzig.
LSG "Leipziger Auwald"
Bei dem LSG „Leipziger Auwald“ handelt es sich um ein kreisübergreifendes Schutzgebiet. Lediglich etwa 240 Hektar befinden sich im Landkreis Leipzig, während weitere 5.660 Hektar zur Stadt Leipzig gehören. Zuständiger Verordnungsgeber für den Leipziger Auwald ist daher Stadt Leipzig.
LSG „Lübschützer Teiche-Tresenwald“
LSG "Mittlere Mulde"
Bei dem kreisübergreifenden LSG „Mittlere Mulde“ handelt es sich um ein übergeleitetes Schutzgebiet, für das derzeit keine Rechtsverordnung vorliegt. Etwa 3.764 Hektar befinden sich im Landkreis Leipzig, während weitere 5.858 Hektar im Landkreis Nordsachsen liegen. Zuständiger Verordnungsgeber für die Mittlere Mulde ist daher der Landkreis Nordsachsen. Der Landkreis Leipzig als untere Naturschutzbehörde wäre im Falle eines Verfahrens zu beteiligen.
LSG "Muldental-Chemnitztal"
Bei dem LSG "Muldental-Chemnitztal" handelt es sich um ein übergeleitetes Schutzgebiet, für das derzeit keine Rechtsverordnung vorliegt. Zuständiger Verordnungsgeber für das LSG "Muldental-Chemnitztal" ist der Landkreis Leipzig. Im benachbarten Landkreis Mittelsachsen liegt das direkt angrenzende LSG "Mulden- und Chemnitztal" (LSG-Nummer C 76).
LSG "Partheaue"
Bei dem LSG „Partheaue“ handelt es sich um ein kreisübergreifendes Schutzgebiet. Etwa 9.935 Hektar befinden sich im Landkreis Leipzig, während weitere 263 ha im Zuständigkeitsbereich der Stadt Leipzig liegen. Zuständiger Verordnungsgeber für das LSG "Partheaue" ist der Landkreis Leipzig.
LSG "Parthenaue Machern"
Bei dem kreisübergreifenden LSG „Partheaue Machern“ handelt es sich um ein übergeleitetes Schutzgebiet, für das derzeit keine Rechtsverordnung vorliegt. Nur etwa 114 Hektar befinden sich im Landkreis Leipzig, während weitere 418 Hektar im Zuständigkeitsbereich der Stadt Leipzig liegen. Der größte Teil des LSG „Partheaue Machern“ mit eine Flächengröße von etwa 747 Hektar liegt jedoch im Landkreis Nordsachsen. Zuständiger Verordnungsgeber für die Parthenaue Machern ist daher der Landkreis Nordsachsen. Der Landkreis Leipzig als untere Naturschutzbehörde wäre im Falle eines Verfahrens zu beteiligen.
LSG "Pleißestausee Rötha"
übergeleitetes Schutzgebiet derzeit ohne Rechtsverordnung
LSG "Schnauderaue"
LSG „Thümmlitzwald-Muldetal“
übergeleitetes Schutzgebiet derzeit ohne Rechtsverordnung
LSG "Wermsdorfer Forst"
Bei dem kreisübergreifenden LSG „Wermsdorfer Forst“ handelt es sich um ein übergeleitetes Schutzgebiet, für das derzeit keine Rechtsverordnung vorliegt. Etwa 1.302 Hektar befinden sich im Landkreis Leipzig, während weitere 9.280 Hektar im Landkreis Nordsachsen liegen. Zuständiger Verordnungsgeber für den Wermsdorfer Forst ist daher der Landkreis Nordsachsen. Der Landkreis Leipzig als untere Naturschutzbehörde wäre im Falle eines Verfahrens zu beteiligen.
LSG "Whyraaue"

Blick auf ein Teil des LSG "Hohburger Berge" (Foto: B. Barth)