Impfungen

Impfungen gehören zu den wichtigsten und wirksamsten präventiven Maß­nah­men, die in der Medizin zur Verfügung stehen. Im Gesundheitsamt des Landkreises Leipzig kann man sich gegen Grippe, andere Infektionskrankheiten sowie Gelbfieber, Typhus, Tollwut und andere Reisekrankheiten impfen lassen. Auf dieser Seite finden Sie Informationen zu wichtigen Impfungen. Einrichtungen sind verpflichtet alle beschäftigten oder untergebrachten Personen, die nicht über eine Masernschutzimpfung verfügen, an das Gesundheitsamt melden. Das Meldeportal ist ebenfalls auf dieser Seite zu finden.

Termine können Sie direkt telefonisch beim Gesundheitsamt vereinbaren.

Kontakt für Terminvereinbarung:
Standort Borna: 03433 241 2464 oder - 2462
Standort Grimma: 03433 241 2404 oder - 2406

 

Online-Meldeportal Masernschutz

Meldeportal und Informationen für Einrichtungen

Grippeschutzimpfung

In den kommenden Herbst- und Wintermonaten ist wieder die Zeit, in der vermehrt Grippe-Erkrankungen auftreten. Die jährliche Impfung gegen die Grippe stellt die wichtigste Präventionsmaßnahme gegen eine Grippe-Erkrankung dar.

Ab sofort kann man sich im Gesundheitsamtes des Landratsamtes in Borna und Grimma wieder gegen Grippe impfen lassen.

Eine echte Grippe, die Influenza, ist eine durch Viren ausgelöste, akute Infektionskrankheit der Atemwege. Dies ist eine ernsthafte Erkrankung, die mitunter auch lebensbedrohlich verlaufen kann. Grippe-Erkrankungen betreffen Menschen aller Altersgruppen. Schwerere Verläufe treten besonders bei älteren Personen, Personen mit Grunderkrankungen und Schwangeren auf. Die Grippeschutzimpfung wird besonders für chronisch Kranke, abwehrgeschwächte Patienten sowie medizinisches und pflegendes Personal – also Menschen, die andere schutzbedürftige Personen anstecken können, empfohlen. Nur Personen, die frei von Erkältungssymptomen sind, sollten sich impfen lassen.

Im Gegensatz zu einer Grippe verlaufen Erkältungen, die von anderen Erregern verursacht werden, milder, oftmals ohne Fieber und erfordern keine Einweisung ins Krankenhaus. Gegen eine Erkältung kann nicht geimpft werden.

Für gesetzlich Versicherte ist die Impfung kostenfrei. Privatversicherte erhalten eine Rechnung, die bei der privaten Krankenversicherung eingereicht werden kann. Bitte denken Sie daran, die Chipkarte der Krankenkasse und den Impfausweis mitzubringen.

Empfohlene Schutzimpfungen

Im Gesundheitsamt werden Schutzimpfungen durchgeführt, die von der Sächsischen Impfkommission des Freistaats Sachsen empfohlen werden.
Den aktuellen Impfkalender finden Sie am Ende der Seite.

Für gesetzlich Versicherte ist die Impfung kostenfrei. Privatversicherte erhalten eine Rechnung, die bei der privaten Krankenversicherung eingereicht werden kann. Bitte denken Sie daran, die Chipkarte der Krankenkasse und den Impfausweis mitzubringen.

Gelbfieberimpfstelle, andere Reiseimpfungen und Reiseprophylaxe

Das Gesundheitsamt ist anerkannte Gelbfieberimpfstelle. Hier kann man sich gegen diese und andere Reisekrankheiten, wie Typhus oder Tollwut immunisieren lassen. Zudem können Sie sich zu allen Impfungen und reisemedizinischen Fragen beraten lassen.

Reiseimpfungen sind in der Regel nicht kostenlos bzw. zählen nicht zu den Leistungen der Krankenkassen.Bei Reisen in ein Gelbfieber-Infektionsgebiet wird eine entsprechende Impfung nicht nur dringend empfohlen – viele Länder verweigern sogar die Einreise, wenn kein Impfschutz besteht. Das gilt zum Teil bereits auf der Durchreise. Darum ist es wichtig, sich im Vorfeld umfassend zu informieren.Dies gilt auch für andere Infektionskrankheiten.

Welche Impfungen für die Reise in welches Land empfohlen werden oder verpflichtend sind, kann über die beim Centrum für Reisemedizin (CRM) Reisemedizinische Impf- und Beratungstellen angefragt werden.

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