Masernschutz
Masernschutz nachweisen
Allgemeine Informationen
Das Masernschutzgesetz gilt seit dem 1. März 2020.
Alle nach 1970 geborenen Personen, die in einer Gemeinschaftseinrichtung betreut werden, müssen den Impfschutz nachweisen. Dies gilt auch für Personen, die bereits vier Wochen in einem Kinderheim betreut werden oder in einer Unterkunft für Geflüchtete untergebracht sind, sowie für in den genannten Einrichtungen und in Gesundheitseinrichtungen Tätige.
Masern werden durch Viren ausgelöst und kommen weltweit vor. Sie sind hoch ansteckend. Eine Masern-Infektion ist keine harmlose Krankheit. Häufig treten Komplikationen und Folgeerkrankungen auf. In Deutschland ist die Häufigkeit von Masern-Erkrankungen durch Impfungen stark zurückgegangen. Trotzdem kommt es immer wieder zu Häufungen von Krankheitsfällen bei ungeschützten Personen.