Testzentren
Zum 30. Juni 2022 wurden die kostenlosen Bürgertests für Menschen ohne Symptome im Grunde ausgesetzt.
Angesichts des Infektionsgeschehens wird die Coronavirus-Testverordnung über den 25. November 2022 hinaus verlängert. Dabei steht der Schutz von Bevölkerungsgruppen im Vordergrund, die weiterhin ein erhöhtes Risiko für schwere Krankheitsverläufe haben.
Anspruch auf einen kostenlosen Bürgertest haben folgende Personen ohne Symptome:
- Besucherinnen und Besucher und Behandelte oder Bewohnerinnen und Bewohner in unter anderem folgenden Einrichtungen:
- Krankenhäuser
- Rehabilitationseinrichtungenvoll- und teilstationäre Pflegeeinrichtungen
- voll- und teilstationäre Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen
- Einrichtungen für ambulante Operationen
- Dialysezentren
- ambulante Dienste oder stationäre Einrichtung der Eingliederungshilfe
- Tageskliniken
- Entbindungseinrichtungen
- Obdachlosenunterkünfte
- Einrichtungen zur gemeinschaftlichen Unterbringung von Asylbewerbern, vollziehbar Ausreisepflichtigen, Flüchtlingen und Spätaussiedlern
- Leistungsberechtigte, die im Rahmen eines Persönlichen Budgets nach dem § 29 SGB IX Personen beschäftigen, sowie Personen, die bei Leistungsberechtigten im Rahmen eines Persönlichen Budgets beschäftigt sind
- Pflegende Angehörige im Sinne des § 19 Satz 1 SGB XI
- Personen, bei denen ein Test zur Beendigung der Absonderung erforderlich ist („Freitesten“)
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Pflegeeinrichtungen und Krankenhäusern machen ihre Tests weiterhin in den Einrichtungen. Ansprüche auf Testung bestehen für Besucherinnen und Besucher, Angestellte und Bewohnerinnen und Bewohner bzw. Patientinnen und Patienten von medizinischen Einrichtungen bis einschließlich 28. Februar 2023.
Weitere Infomationen gibt es auf der Homepage des Bundesgesundheitsministeriums.
PCR-Testungen für Reisen etc.
Das Gesundheitsamt bietet PCR-Testungen als Privatleistung an. Termine können für das Testzentrum in Borna unter 0171 5658984 und für Grimma unter 0170 6323359 vereinbart werden. Der Test kostet etwa 110 Euro, die getestete Person erhält eine Rechnung vom Gesundheitsamt.
Pflichten bei positiven Tests
Führt ein Schnelltest zu einem positives Ergebnis ist, müssen sich betroffene nach wie vor absondern. Weitere Informationen zu den geltenden Quarantäne-Regeln gibt es hier.
Infos für Testzentren
Das Gesundheitsamt kann seit 1. Juni keine neuen Testzentren mehr beauftragen.
Passen Sie die Öffnungszeiten Ihres Testzentrums an? Dann benutzen Sie bitte folgende Vorlage und senden Sie diese an gesundheitsamt@lk-l.de