Konzerte, Volksfeste und viele weitere Veranstaltungen dürfen in Sachsen stattfinden - unter der Bedingung, dass ein Hygienekonzept erarbeitet wird und bei Kontrollen vorgelegt werden kann. Um die Planung und Durchführung von Veranstaltungen zu vereinfachen, hat das Gesundheitsamt des Landkreises Leipzig eine Checkliste mit Informationen zum Hygiene- und Infektionsschutz zusammengestellt.
Folgende Bereiche müssen ein Konzept einreichen und vom Gesundheitsamt genehmigen lassen:
- Tagungs- und Kongresszentren, Theater, Musiktheater, Kinos, Konzerthäuser, Konzertveranstaltungsorte, Opernhäuser, Musikclubs (ohne Tanz), Zirkusse
- Freibäder, Hallenbäder, Thermen, Saunen, soweit es sich nicht um Beherbergungsbetriebe, Rehabilitationseinrichtungen und Einrichtungen mit Mitgliedern (z. B. Fitnessstudios) handelt
- Sportwettkämpfe mit Publikum (ausgenommen ist der Bereich Freizeit- und Breitensport mit einer Besucherzahl bis 50 Personen)
- Volksfeste und Jahrmärkte,
- Tanzveranstaltungen unter freiem Himmel,
- Messen sowie
- Freizeit-und Vergnügungsparks.
Alle anderen Bereiche sind von der Genehmigungspflicht befreit und müssen die eigenen Hygieneregelungen nicht vorab einreichen, im Fall einer Kontrolle allerdings in schriftlicher Form vorzeigen können.
Die Liste ist auf www.landkreisleipzig.de/aktuelles/pressemeldungen oder auf der Corona-Seite des Landratsamtes zu finden.