Ukrainische Staatsbürgerinnen und Staatsbürger können sich bis zu 90 Tage visumsfrei in der EU aufhalten. Eine Registrierung bei den Behörden ist nicht unbedingt notwendig. Wenn Sie aber Unterstützung benötigen, zum Beispiel eine Unterkunft, Verpflegung oder medizinische Hilfe, oder ein über 90 Tage hinausgehendes Aufenthaltsrecht inklusive Arbeitserlaubnis anstreben müssen Sie sich registrieren.

Bitte beachten Sie, dass derzeit auf Grundlage des bundesweiten Verteilsystems eine Weiterleitung von Schutzsuchenden Personen aus der Ukraine von Sachsen in andere Bundesländer erfolgt. Wenn Sie sich dauerhaft im Landkreis Leipzig aufhalten möchten und aus dem Ausland einreisen, also noch nicht bei einem anderen Ausländeramt in Deutschland registriert sind, können Sie über dasPortal Antrag für aus dem Ausland einreisende Ukraine-Vertriebene: Wohnsicht im Landkreis Leipzig aus wichtigem Grundeinen Antrag auf Aufenthalt im Landkreis Leipzig stellen. Dies ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Das Ausländeramt entscheidet, ob eine Aufnahme in den Landkreis Leipzig möglich ist.

Falls Sie bis dahin keine Notunterkunft finden, steht in Leipzig eine zentrale Aufnahmeeinrichtung zur Verfügung. Diese befindet sich hier: Aufnahmeeinrichtung Mockau II, Graf-Zeppelin-Ring 15, 04356 Leipzig.

Sollten sie bereits bei einer anderen Ausländerbehörde registriert sein und wollen in den Landkreis Leipzig umziehen, dann müssen Sie dort einen Umverteilungsantrag stellen. Eine Bearbeitung solcher Fälle über dieses Portal ist leider nicht möglich.

Ausländerrechtliche Fragen beantwortet Ausländeramt

Das Ausländeramt des Landkreises Leipzig ist für ausländerrechtliche Fragen zuständig. Falls Sie fragen zu Visum oder Fiktionsbescheinigung haben nutzen Sie bitte die Telefonnummer 03433 241 5574 - Montag und Mittwoch von 8.30 bis 12 Uhr.

Finanzielle Unterstützung vom Jobcenter

Seit dem 1. Juni ist für Leistungszahlungen nicht mehr das Ausländeramt im Landkreis Leipzig für ukrainische Kriegsvertriebene zuständig, sondern entweder das Kommunale Jobcenter Landkreis Leipzig oder das Sozialamt. Erwerbsfähige Erwachsene können für sich und ihre eigenen Kinder beim Kommunalen Jobcenter einen Antrag auf Arbeitslosengeld II stellen und erhalten künftig von dort Hilfe, sofern sie alle Voraussetzungen dafür erfüllen. Eine Voraussetzung dafür ist die Fiktionsbescheinigung.

Wenn die Fiktionsbescheinigung oder ein Aufenthaltstitel vorliegt, kann anschließend ein Antrag auf SGB II-Leistungen beim Jobcenter gestellt werden. Die Anträge sind auf www.landkreisleipzig.de/Hilde_fuer_Menschen_aus_der_Ukraine unter der Rubrik Jobcenter zu finden.

Unterstützung bei der Jobsuche

Das Jobcenter unterstützt die Ukrainerinnen und Ukrainer in der Region zudem durch die Vermittlung in Arbeit und bei der Anerkennung von Berufsabschlüssen. Hierbei arbeitet das Jobcenter eng mit Behörden, Netzwerkpartnern und Bildungsträgern zusammen. Damit auch ukrainisch sprechende Menschen unkompliziert und schnell nach Stellenangeboten aus der Region und darüber hinaus suchen können, gibt es die Jobbörse des Landkreis Leipzig auch in ukrainischer Sprache.  Hier kommen Sie zur Jobbörse: www.jobzentrale-lkl.de

Die Anträge und weiteren wichtige Informationen zum Arbeitsmarkt, Fragen und Antworten sowie die Kontaktdaten und Öffnungszeiten des Jobcenters sind auf  https://www.landkreisleipzig.de/hilfe_fuer_menschen_aus_der_ukraine.html zu finden. 

Ukrainischer Führerschein länger gültig

Inhaber gültiger ukrainischer Führerscheine mit Wohnsitz in Sachsen dürfen ihre Farberlaubnis zwölf statt wie bisher sechs Monate nutzen. Die Fahrberechtigung ist für das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland gültig und endet spätestens am 23. Februar 2023.

Die sächsische Verordnung soll in den kommenden Tagen von einer EU-Regelung abgelöst werden, wonach die Gültigkeitsdauer des ukrainischen Führerscheins an die Aufenthaltsgenehmigung gekoppelt wird.

Wohnungssuche für alle, die im Landkreis bisher privat untergekommen sind:

Auf der Homepage des Landkreises ist ein Online-Tool geschalten, auf dem sich die Personen, die bisher privat untergrebracht wurden, und eine eigene Wohnung suchen, melden können. Voraussetzung ist, dass diese Personen bereits im Landkreis registriert/angemeldet sind und einen Antrag auf Leistung gestellt haben. Hier geht es zum Portal:

Ukraine Hilfe: Wohnungssuche im Landkreis Leipzig

Alle Informationen gibt es unter dem Link https://www.landkreisleipzig.de/hilfe_fuer_menschen_aus_der_ukraine.html