Das Ausländeramt hat für bis zum 31. Mai 2022 im Landkreis Leipzig registrierte Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine Ende Mai zum letzten Mal Leistungen gezahlt. Die Behörde ist weiterhin für die Unterbringung und Statusangelegenheiten zuständig. Hier werden untere anderem Fiktionsbescheinigungen ausgestellt und Wohnungen vermittelt. Seit 1. Juni 2022 sind das Kommunale Jobcenter und das Sozialamt für finanzielle Leistungen zuständig. Während im Sozialamt vor allem ukrainische Altersrentnerinnen und Altersrentner betreut werden, kümmert sich das Jobcenter um erwerbsfähige Personen zwischen 18 und 65 Jahren sowie die zu ihnen gehörende Bedarfsgemeinschaft. 

Neuer Antrag notwendig

Damit ab Anfang Juli die monatliche Regelleistung, eventuelle Mietzahlungen sowie weitere Leistungen nahtlos in Anspruch genommen werden können, muss unbedingt schnell ein Antrag gestellt werden. Felix Baumeier, Leiter des Kommunalen Jobcenters im Landkreis Leipzig betont: "Auch wenn bereits in der Vergangenheit ein Antrag auf Asylbewerberleistungen beim Ausländeramt gestellt worden ist: nur mit einem abgegebenen und vollständigen Antrag können wir die nahtlose Weiterzahlung von Juni zu Juli sicherstellen. Das Kommunale Jobcenter und das Sozialamt können nur Leistungen zum Lebensunterhalt und Kosten für die Unterkunft übernehmen und auszahlen, wenn der Bedarf geprüft und festgestellt wird. Und dies ist wiederum nur möglich, wenn Kriegsvertriebene aus der Ukraine die entsprechenden Formulare ausfüllen und einreichen."
Auch das Ziel von Karina Keßler, Sozialamtsleiterin im Landkreis Leipzig, und ihrem Team ist es, für die  betroffenen ukrainischen Altersrentner eine ausführliche Beratung sowie eine schnelle Bearbeitung zu ermöglichen.

Download und weitere Informationen

Die Anträge können im Internet heruntergeladen oder an jedem Standort von Sozialamt und Kommunalem Jobcenter abgeholt werden. "Wir haben derzeit so viele Antragseingänge wie noch nie. Umso früher der Antrag vollständig eingeht, umso besser können wir die Leistungszahlungen Ende Juni für den Zahlmonat Juli sicherstellen. Die Kolleginnen und Kollegen arbeiten bereits mit sehr viel Engagement. Wer seinen Antrag jedoch zu spät abgibt, für den kann eine pünktliche Leistungszahlung zum Monatsende nicht garantiert werden", ergänzt Felix Baumeier.

Alle weiteren Informationen sowie die Anträge sind unter www.landkreisleipzig.de/hilfe_fuer_henschen_aus_der_ukraine.html zu finden.