Das Umweltamt teilte im April-Amtsblatt mit, dass gegen den Teil der Allgemeinverfügung zur Genehmigung des Befahrens des Markkleeberger Sees mit kleinen Fahrzeugen mit Elektromotor und des Tauchsports mit technischen Hilfsmitteln (Druckluftgeräte), veröffentlicht im Amtsblatt des Landkreises Leipzig vom 26.02.2011, der den Tuchsport betrifft, Widerspruch eingelegt wurde. Der Widerspruch hatte aufschiebende Wirkung, so dass vorläufig noch nicht ohne Sondergenehmigung nach § 46a Sächsisches Wassergesetz im Markkleeberger See mit technischen Hilfsmitteln getaucht werden konnte.

Mit Schreiben vom 09.05.2011 wurde der Widerspruch zurückgenommen, so dass die Allgemeinverfügung nun im vollen Umfang wirksam ist. Es kann also nun im Rahmen dieser Allgemeinverfügung im Markkleeberger See mit technischen Hilfsmitteln getaucht werden. Der Betreiber des Markkleeberger Sees, die Entwicklungsgesellschaft für Gewerbe und Wohnen mbH, wurde sofort darüber informiert. Interessenten für das Tauchen wenden sich bitte an den Betreiber des Sees oder an die Firma ALL on SEA als Betreiber der Einstiegsstelle für das Tauchen am Markkleeberger See."

Für Rückfragen stehen wir gern zur Verfügung.

Dr. Bergmann Amtsleiter

Diese Pressemitteilung wurde erstellt von Brigitte Laux.