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Bildungs- und Teilhabepaket

Das Bildungs- und Teilhabepaket unterstützt gezielt Kinder und Jugendliche, deren Eltern Empfänger von

  • Asylbewerberleistungen
  • Bürgergeld
  • Sozialhilfe
  • Kinderzuschlag
  • Wohngeld

sind und eröffnet ihnen so bessere Lebens- und Entwicklungschancen.

Familien im Landkreis leipzig können sich kostenlos zum Bildungs- und Teilhabepaket beraten lassen. Entweder telefonisch, online oder per EMail. Weitere Infos dazu:

Informationen zur Beratung finden Sie auch in unserem mehrsprachigen Flyer (PDF, 2,1 MB)

Haben Sie Wohngeld und/oder Kinderzuschlag beantragt und noch keinen Bescheid erhalten? Aufgrund der vielen Anträge kommt es hier derzeit zu Verzögerungen. Das Bildungspaket unterstützt Sie rückwirkend, sobald Sie den Bescheid vom Sozialamt oder der Familienkasse vorlegen.

Doch welche Leistungen sieht das Paket vor und wer kann sie eigentlich beantragen?
Antworten auf diese Fragen liefert das Erklär-Video zum Bildungs- und Teilhabepaket.

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Anspruch auf Leistungen des Bildungs- und Teilhabepakets haben Familien mit Kindern, Jugendlichen und junge Erwachsene unter 18 bzw. 25 Jahren, die eine Kindertageseinrichtung oder allgemein- bzw. berufsbildende Schule besuchen und keine Ausbildungsvergütung erhalten.

Sie erreichen die Mitarbeiter des Bildungspaketes wie folgt:

für Empfänger von Sozialhilfe (SGB XII) / Wohngeld und/oder Kinderzuschlags-Leistungen

Team Bildung und Teilhabe
Südstraße 80, Gebäude 62
04668 Grimma

Telefon: 03433 241 3111
Fax: 03433 241 7062
E-Mail*: bildung-teilhabe@lk-l.de
beBPo**: Landratsamt Landkreis Leipzig, Kommunales Jobcenter

* kein Zugang für verschlüsselte oder signierte E-Mails

** Über das besondere Behördenpostfach (beBPo) können z.B. Rechtsanwälte (über deren beA) und Bürger (über deren eBO) eine rechtsverbindliche, elektronische Kommunikation mit dem Kommunalen Jobcenter führen. Weitere Informationen finden Sie unter: Sichere elektronische Kommunikation

Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Flyer "Mitmachen möglich machen"(PDF, 886 kB).

für Empfänger von Bürgergeld (SGB II)

Serviceteam Wurzen Telefon: 03433 241-10
Serviceteam Grimma Telefon: 03433 241-20
Serviceteam Borna Telefon: 03433 241-40
Serviceteam Markkleeberg Telefon: 03433 241-60

Aktuelle Informationen zur Erreichbarkeit des Kommunalen Jobcenters erhalten Sie jederzeit unter www.jobcenter-landkreis-leipzig.de

Sport im Verein, Mittagessen in der Schulkantine oder ein Klassenausflug in den Zoo.
"Mitmachen" soll für alle Kinder möglich sein.

Welche Leistungen gibt es?

  • Schulausflüge und mehrtägige Klassenfahrten für Schülerinnen und Schüler und für Kinder, die eine Kindertageseinrichtung besuchen.
    Es werden die tatsächlichen Kosten übernommen. Eine Bestätigung der Schule/ Einrichtung ist erforderlich.
  • Schulbedarf für Schülerinnen und Schüler. Zweimal im Jahr wird ein zusätzlicher Geldbetrag für den Kauf von Schulmaterialien ausgezahlt - zum 1. August 2023 bzw. zu Beginn des ersten Schulhalbjahres in Höhe von 116 Euro und zum 1. Februar 2023 bzw. zu Beginn des zweiten Schulhalbjahres in Höhe von 58 Euro.
  • Schülerbeförderungskosten für Schülerinnen und Schüler. Wer für den Besuch der nächstgelegenen Schule des gewählten Bildungsgangs auf Schülerbeförderung angewiesen ist, erhält die Kosten.
  • Lernförderung für Schülerinnen und Schüler. Damit die Lernziele in der Schule noch erreicht werden, können Kosten für Lernförderung übernommen werden.
    Die Schule muss bestätigen, dass keine schulischen Angebote vorliegen und die Lernförderung erforderlich ist.
  • Kosten für die Teilnahme am gemeinschaftlichen Mittagessen für Schülerinnen und Schüler und für Kinder, die eine Kindertageseinrichtung besuchen. Die Kosten werden direkt mit dem Essenanbieter abgerechnet.
  • Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben für Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres. Es werden Leistungen in Höhe von pauschal 15 Euro monatlich übernommen, wenn entsprechende Angebote, z.B. Mitgliedschaft im Sport- oder Kulturverein, Musikschulunterricht, Teilnahme an organisierten Freizeiten etc. wahrgenommen werden.

Suchen Sie für Ihre Kinder nach einer sportlichen Betätigung oder anderen Aktivität in der näheren Umgebung, schauen Sie bitte hier: www.ksb-ll.de/vereinssuche oder www.familie.sachsen.de/fabisax

für Empfänger von Bürgergeld (SGB II)

Leistungen für Bildung und Teilhabe sind von der Antragstellung auf Arbeitslosengeld II umfasst. Es wird lediglich eine Konkretisierung des Leistungsumfangs benötigt. Die erforderlichen Antragsformulare mit Hinweisblatt sowie den dazugehörigen Anlagen finden Sie nachfolgend.

für Empfänger von Sozialhilfe (SGB XII) / Wohngeld und/oder Kinderzuschlags-Leistungen

Für sämtliche Leistungen für Bildung und Teilhabe bedarf es eines gesonderten Antrages. Die erforderlichen Antragsformulare mit Hinweisblatt sowie den dazugehörigen Anlagen finden Sie nachfolgend.

 

Montag 08:30 - 12:00 Uhr (Servicezeit Empfang)
Dienstag 08:30 - 12:00 Uhr und 13:30 - 18:00 Uhr
Mittwoch 08:30 - 12:00 Uhr (Servicezeit Empfang)
Donnerstag 08:30 - 12:00 Uhr und 13:30 - 16:00 Uhr
Freitag 08:30 - 12:00 Uhr

Weiterführende Informationen erhalten Sie auch auf folgender Internetseite