Insgesamt 147 Bauaufträge mit einer Vergabesumme von 15,15 Mio. Euro wurden 2010 vergeben. Entsprechend der gesetzlichen Vorgaben wurden abhängig von den jeweiligen Wertgrenzen 60 durch öffentliche Ausschreibung (9,71 Mio. Euro), 26 durch beschränkte Ausschreibung (3,45 Mio. Euro) und 61 durch "Freihändige Vergabe" (1,99 Mio. Euro) vergeben.

Der Zuschlag an Unternehmen in unserem Landkreis erfolgte zu 49 % im Falle der öffentlichen Ausschreibung, zu 61 % im Falle der beschränkten Ausschreibung und zu 84 % bei den freihändigen Vergaben. Auf Grund dieser Erfahrung ist es üblich Baumaßnahmen in möglichst viele Lose aufzuteilen, damit die Aufträge möglichst in der Region verbleiben. Das gelingt bei Hochbaumaßnahmen recht gut, aber bei Straßenbaumaßnahmen gibt es da auf Grund der Besonderheiten bei solchen Baumaßnahmen nur eingeschränkt diese Möglichkeit.

Von den 15,15 Mio. Euro Bauauftragsvolumen entfielen auf den Straßenbau 8,11 Mio. Euro und der Rest auf Hochbaumaßnahmen. Zu den wichtigsten Hochbaumaßnahmen zählen der Bau des Musikhauses in Bad Lausick (2,47 Mio. Euro), der Bau der Zweifeldturnhalle für das Berufsschulzentrum in Böhlen (2,15 Mio. Euro), die Sanierung des ehemaligen Berufsschulgebäudes als zukünftige Musikschule in Markkleeberg (0,86 Mio.Euro) und der Anbau an ein Berufschulgebäude in Grimma (0,43 Mio.Euro) sowie die Sanierung eines Mehrzweckgebäudes in Wurzen ( 0,65 Mio. Euro).



5,65 Mio. Euro für Lieferungen und Leistungen


Darüber hinaus wurden 2010 insgesamt 92 Aufträge für Lieferungen und Leistungen mit einer Vergabesumme von 5,63 Mio. Euro vergeben. In Übereinstimmung mit dem geltenden Recht wurden in Abhängigkeit von der jeweiligen Wertgrenze davon ein so genanntes Offenes Verfahren für einen Leasing- und Wartungsvertrag Kopiertechnik über 5 Jahre für alle Kreiseinrichtungen (0,73 Mio. Euro) durchgeführt sowie 35 durch öffentliche Ausschreibung (2,55 Mio. Euro), 13 durch beschränkte Ausschreibung (0,59 Mio.Euro) und 43 durch "Freihändige Vergabe" (1,75 Mio. Euro) vergeben.

Der Zuschlag an Unternehmen in unserem Landkreis erfolgte zu 24 % im Falle der öffentlichen Ausschreibung, zu 61 % im Falle der beschränkten Ausschreibung und zu 10 % bei freihändiger Vergabe. Diese Prozentsätze beziehen sich auf den jeweiligen Sitz und nicht auf örtliche Geschäftstellen. So gingen z.B. die Vergaben unseres Betriebes für Grundsicherung und Arbeitsförderung von immerhin 1,38 Mio. Euro an Unternehmen, die zum größten Teil ihren Sitz außerhalb des Landkreises haben, aber ihre Leistungen (z.B. Bildungs- und Vermittlungsleistungen) ohne örtliche Geschäftsstellen nicht erledigen könnten.

Diese Pressemitteilung wurde erstellt von Brigitte Laux.