Das Sachgebiet Kommunalrecht kümmert sich um alle Angelegenheiten nach Sächsischer Gemeindeordnung, darunter zählen:
- Örtliche Zuständigkeit für Kommunen und Zweckverbände des Landkreises Leipzig
- Sachliche Zuständigkeit für kommunale Satzungen des gesamten Selbstverwaltungshandelns der Kommunen und Zweckverbände des Landkreises
- Wahrnehmen der Aufgabe der Disziplinarbehörde für die Oberbürgermeister, Bürgermeister und Bürgermeisterinnen sowie den Verbandsvorsitzenden
- Haushaltssatzungen, einschl. Haushaltspläne; Nachtragssatzungen
- Genehmigung Fördermittelanträge
- Haushaltskonsolidierung
- Vorläufige Haushaltsführung
- Bestätigung des Abschlusses von der überörtlichen Prüfung
- Frühwarnsystem
- Genehmigungserfordernis für notariell abgeschlossene Grundstücksverträge nach § 90 sowie Verträge nach § 83 der Sächsischen Gemeindeordnung (SächsGemO)
- Genehmigung von Gebietsänderungen
- Prüfung von Kommunalwahlen
Frau Gerths
Sachgebietsleiterin
SG Kommunalrecht
Kontakte
Borna
Herr Eichner
stellv. Sachgebietsleiter
SG Kommunalrecht
Herr Becker
SG Kommunalrecht
Frau Fetzer
SG Kommunalrecht
Frau Junghans
SG Kommunalrecht
Frau Lestschinski
SG Kommunalrecht
Frau Pohling
SG Kommunalrecht
Frau Rossa
SG Kommunalrecht
Frau Utzig
SG Kommunalrecht