Die Aufgaben und Befugnisse des Rechnungsprüfungsamtes ergeben sich aus der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen sowie der Sächsischen Kommunalprüfungsverordnung.
Das Rechnungsprüfungsamt ist zuständig für
- die örtliche Prüfung der Haushalts-, Kassen- und Rechnungsführung sowie Vermögensverwaltung und des Jahresabschlusses des Landkreises,
- die örtliche Prüfung der Jahresabschlüsse der Eigenbetriebe des Landkreises und
- die örtliche Prüfung der Jahresabschlüsse der Zweckverbände des Landkreises, in denen der Landkreis Mitglied ist.
Das Rechnungsprüfungsamt ist eine überwiegend intern wirksame Einrichtung der Verwaltung.
Frau Misch
Amtsleiterin
Rechnungsprüfungsamt
Kontakte
Borna
Frau Müller
Prüfungsassistent/Sekretariat
Rechnungsprüfungsamt
Frau Böbel
Rechnungsprüfungsamt
Frau Fehrle
Rechnungsprüfungsamt
Frau Gerlach
Rechnungsprüfungsamt
Frau Schneider
Rechnungsprüfungsamt
Frau Steigenberger
Rechnungsprüfungsamt
Frau Zwicker
Rechnungsprüfungsamt