Allgemeine Informationen

Wohngeld ist die Unterstützung des Staates für Bürger, die aufgrund ihres geringen Einkommens einen Zuschuss zur Miete (Mietzuschuss) oder zu den Kosten selbst genutzten Wohneigentums (Lastenzuschuss) erhalten. Um Wohngeld zu erhalten, ist eine Antragstellung beim Sozialamt, Bereich Wohngeld erforderlich.

Tipp: Hier finden Sie ein Erklärvideo: Erklärfilm zum Wohngeld-Plus - YouTube

 

Zum 01.01.2023 wurde das Wohngeld reformiert. In diesem Zusammenhang wird das neue „Wohngeld-Plus-Gesetz“ ab 01.01.2023 eine dauerhafte Klima- und Heizkostenkomponente enthalten, um die steigenden Energiepreise stärker abzufedern. Dies führt zu mehr Wohngeld pro Monat und die Anzahl der Anspruchsberechtigten wird sich mindestens verdoppeln bis ggf. verdreifachen.
Mit dem Wohngeldrechner können Sie kostenlos vorab Ihren voraussichtlichen Anspruch auf das Wohngeld berechnen.
https://www.bmwsb.bund.de/Webs/BMWSB/DE/themen/stadt-wohnen/wohnraumfoerderung/wohngeld/wohngeldrechner-2023-artikel.html

Voraussetzungen

Informationen können Sie gern den folgenden Flyern entnehmen:

Flyer Wohngeld - Allgemein
Flyer Wohngeld für Alleinerziehende
Flyer Wohngeld für Paare
Flyer Wohngeld für Familien
Flyer Wohngeld für Studierende
Flyer Wohngeld für Rentner

Wer hat keinen Anspruch auf Wohngeld?

Grundsätzlich hat eine vermögende Person keinen Anspruch auf Wohngeld. Als vermögend gilt, wer über verwertbares Vermögen oberhalb des Freibetrags von 60.000 Euro für den Antragssteller bzw. 30.000 Euro für jedes weitere Haushaltsmitglied verfügt.
Des Weiteren wird der Antrag auf Wohngeld abgelehnt, wenn der Antragsteller sogenannte Transferleistungen bezieht.

Zu diesen Transferleistungen zählen unter anderem:

• Sozialgeld gemäß Zweites Buch Sozialgesetzbuch (SGB II)
• Hartz IV – das heißt Arbeitslosengeld II (ALG II) – nach SGB II
• Hilfe zum Lebensunterhalt gemäß Zwölftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII)
• Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach SGB XII
• BAföG, Ausbildungsgeld und Berufsausbildungsbeihilfe (BAB)
• Verletztengeld

Erhält ein zu berücksichtigendes Haushaltsmitglied eine der oben genannten Leistungen, besteht kein Anspruch auf Wohngeld.

Verfahrensablauf

Alle notwendigen Unterlagen finden Sie unten auf dieser Seite
 

Hinweis: Wohngeldberechtigte im Landkreis Leipzig können ihren Antrag auf Wohngeld direkt online über das Serviceportal www.amt24.sachsen.de stellen. Auch erforderliche Unterlagen wie der Mietvertrag sowie Nachweise über Einkommen und Mietzahlungen können online eingereicht werden. Für das neue Verfahren brauchen Antragsteller ein Amt24-Servicekonto. Dieses ist in wenigen Minuten selbst eingerichtet und lässt sich künftig auch für andere Online-Verfahren nutzen.
Für die Onlineantragstellung richten Sie sich in Amt24 ein Servicekonto ein und melden Sie sich darüber im Serviceportal an. Halten Sie elektronische Kopien der erforderlichen Unterlagen bereit.

  1. Folgen Sie dem Link zum Onlineantrag und füllen Sie die Datenfelder nach Anleitung aus. Sie können die Angaben jederzeit zwischenspeichern und zu einem späteren Zeitpunkt vervollständigen.
  2. Sind alle Datenfelder befüllt, schließen Sie die Antragstellung ab, und die Daten werden der zuständigen Stelle übermittelt.
  3. Die Antragsbestätigung finden Sie im Posteingang Ihres Servicekontos, über das der Informationsaustausch zum Verfahren läuft.

Hinweis: Anträge auf Weiterleistung sind drei Monate vor Beendigung des laufenden Bewilligungszeitraumes erneut zu stellen.

Zuständigkeiten

Kontaktstelle für die Wohngeldbeantragungen

Landratsamt Landkreis Leipzig
Sozialamt, Sachgebiet Wohngeld
Brauhausstraße 8I 04552 Borna I Haus 10, Dachgeschoss
Zimmer: 302
Telefon: (0)3433 241-5580
E-Mail: wohngeld.borna@lk-l.de

Fristen

Weiterleistungsanträge

Anträge auf Weiterleistung sind drei Monate vor Beendigung des laufenden Bewilligungszeitraumes erneut zu stellen.

Formulare & Online-Dienste

Formulare

Online-Dienste

Benötigte Unterlagen

der ausgefüllte Antrag auf Wohngeld Mietzuschuss (Mieter) oder Lastenzuschuss (Eigentümer)

Mietbescheinigung, auszufüllen vom Vermieter (mit Angabe über Größe sowie Baujahr des Wohnraums)

Mietvertrag und Mietquittung

Kontoauszüge der letzten 3 Monate

Personalausweis oder Reisepass

Verdienstbescheinigung, auszufüllen vom Arbeitgeber

Einkommensnachweise (Ausbildungs- oder Arbeitsvertrag und Lohnabrechnungen)

Steuerbescheid über die Einkommenssteuer

Nachweis über Vermögen und Kapitalerträge

Unterhaltsnachweise

Pflegegeldnachweis

Schwerbehindertenausweis

Nachweis über Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung

BAföG-Bescheid

Bescheide über Kindergeld, Kinderzuschlag, Elterngeld

Leistungsbescheid für Arbeitslosengeld oder Kurzarbeitergeld

Rentenbescheide

Schul- oder Studienbescheinigung

Darlehensverträge mit ersichtlichen monatlichen Belastungen

Lebensversicherungen

ggf. weitere Unterlagen

Je nach persönlicher Lebenssituation muss ggf. das Sozialamt, Sachgebiet Wohngeld weitere Unterlagen anfordern, um den Anspruch auf Wohngeld feststellen zu können. Die Entscheidung über Ihren Antrag erhalten Sie schriftlich in Form eines Bescheids.

Rechtsgrundlage

Wohngeld-Plus-Gesetz