Allgemeine Informationen

Wohngeld dient der Sicherung angemessenen und familiengerechten Wohnens. Es wird als Zuschuss zur Miete (Mietzuschuss) oder zur Belastung (Lastenzuschuss) für den selbstgenutzten Wohnraum geleistet.

Um Wohngeld zu erhalten, ist eine Antragstellung beim Sozialamt, Sachgebiet Wohngeld, erforderlich.

Wohngeldantrag

Alle notwendigen Formulare für die Beantragung von Wohngeld finden Sie am Ende dieser Seite. 

Aufgrund der hohen Antragszahlen bitten wir Sie von telefonischen Anfragen zum Bearbeitungsstand Ihres Antrages abzusehen. Wir möchten die so gewonnene Zeit für die Bearbeitung Ihrer Anträge nutzen. Unvermeidbare Anfragen senden Sie bitte schriftlich an das Landratsamt Landkreis Leipzig, Sozialamt, Stauffenbergstraße 4, 04552 Borna oder per E-Mail an wohngeld.borna(at)lk-l(dot)deZudem können Sie sich bei Fragen auch gerne an unsere Kontaktstelle im Sozialamt, Brauhausstraße 8, 04552 Borna wenden.

Onlineantrag

Hinweis: Wohngeldberechtigte im Landkreis Leipzig können ihren Antrag auf Wohngeld direkt online über das Serviceportal www.amt24.sachsen.de stellen. Auch erforderliche Unterlagen wie der Mietvertrag sowie Nachweise über Einkommen und Mietzahlungen können online eingereicht werden. Für das neue Verfahren brauchen Antragsteller ein Amt24-Servicekonto. Dieses ist in wenigen Minuten selbst eingerichtet und lässt sich künftig auch für andere Online-Verfahren nutzen.

Für die Onlineantragstellung richten Sie sich in Amt24 ein Servicekonto ein und melden Sie sich darüber im Serviceportal an. Halten Sie elektronische Kopien der erforderlichen Unterlagen bereit.

  1. Folgen Sie dem Link zum Onlineantrag und füllen Sie die Datenfelder nach Anleitung aus. Sie können die Angaben jederzeit zwischenspeichern und zu einem späteren Zeitpunkt vervollständigen.
  2. Sind alle Datenfelder befüllt, schließen Sie die Antragstellung ab und die Daten werden der zuständigen Stelle übermittelt.
  3. Die Antragsbestätigung finden Sie im Posteingang Ihres Servicekontos, über das der Informationsaustausch zum Verfahren läuft. Bei eingehenden Nachrichten erhalten Sie eine Benachrichtigung an Ihre persönliche E-Mail-Adresse.

Voraussetzungen

Wohngeldrechner 2025

Mit dem Wohngeldrechner können Sie kostenlos vorab Ihren voraussichtlichen Anspruch auf das Wohngeld selbst berechnen.

->  Wohngeldrechner

Mietzuschuss

Leistungen/Voraussetzungen

Mietzuschuss gibt es insbesondere für:

  • Mieter von Wohnraum
  • Bewohner eines Heimes
  • Mietähnlich Nutzungsberechtigte, insbesondere Inhaber eines mietähnlichen Dauerwohnrechts

Erforderliche Unterlagen

  • Antrag
  • Einkommensnachweise
  • Mietvertrag
  • Mietzahlungsnachweis der letzten drei Monate
  • Steuerbescheid über die Einkommenssteuer
  • Nachweis über Vermögen und Kapitalerträge
  • Unterhaltsnachweise
  • Schwerbehindertenausweis
  • Rentenbescheide

Lastenzuschuss

Leistungen/Voraussetzungen

Lastenzuschuss gibt es insbesondere für Eigentümer

  • eines Eigenheimes oder einer Eigentumswohnung
  • Inhaber eines eigentumsähnlichen Dauerwohnrechts

Erforderliche Unterlagen

  • Antrag
  • Nachweis des Eigentums (beim Erstantrag) - Grundbuchauszug
  • Einkommensnachweise
  • Nachweis der Belastungen (z. B. Kaufvertrag, Darlehensverträge, Nachweise für die Zahlung von Zinsen/Tilgung)
  • Wohnflächenberechnung
  • Grundsteuerbescheid

Welches Einkommen wird bei der Berechnung berücksichtigt?

Zu berücksichtigen ist das im Bewilligungszeitraum zu erwartende Einkommen, d.h. es wird eine Einkommensprognose durchgeführt. Dafür werden in der Regel die Einkünfte der letzten 12 Monate vor Antragstellung herangezogen.

Wichtig ist, dass Sie ALLE Einkünfte angeben, welche den Haushaltsmitgliedern zur Verfügung stehen. Ob eine Einnahmeart anrechnungsfrei zu stellen ist und welche Frei- und Abzugsbeträge es gibt, entscheidet die Wohngeldstelle auf Grundlage des Wohngeldgesetzes.

Freibeträge sind z.B. möglich

  • bei Schwerbehinderung
  • bei Alleinerziehung
  • bei Unterhaltsverpflichtungen
  • wenn Kinder über eigenes Einkommen verfügen

Ausschluss vom Wohngeld

Vom Wohngeld ausgeschlossen sind Haushaltsmitglieder, die eine der nachfolgenden Leistungen beziehen:

  • Leistungen des Bürgergeldes,
  • Leistungen der Hilfe zum Lebensunterhalt,
  • Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung,
  • Leistungen der ergänzenden Hilfen zum Lebensunterhalt oder anderer Hilfen in einer Einrichtung,
  • Leistungen in besonderen Fällen und Grundleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz,
  • Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe, wenn dabei die Kosten der Unterkunft einbezogen wurden.

Weiterleistungsanträge

Anträge auf Weiterleistung sind zwei Monate vor Beendigung des laufenden Bewilligungszeitraumes erneut zu stellen.

Verfahrensablauf

Alle notwendigen Unterlagen finden Sie unten auf dieser Seite

Zuständigkeiten

Kontaktstelle für die Wohngeldbeantragungen

Sozialamt, Sachgebiet Wohngeld
Brauhausstraße 8 I 04552 Borna I Haus 10, 3. Etage
Zimmer: 302
Telefon: (0)3433 241-5580
E-Mail: wohngeld.borna@lk-l.de

Öffnungszeiten:

Di 08.30-12.00 Uhr und 13.30-18.00 Uhr
Do 08.30-12.00 Uhr und 13.30-16.00 Uhr
Fr.  08.30-12.00 Uhr

 

Fristen

Weiterleistungsanträge

Anträge auf Weiterleistung sind zwei Monate vor Beendigung des laufenden Bewilligungszeitraumes erneut zu stellen.

Formulare & Online-Dienste

Online-Dienste

Benötigte Unterlagen

Übersicht benötigte Unterlagen

Wohngeldantrag - benötigte Unterlagen

Rechtsgrundlage

Wohngeld-Plus-Gesetz

Infomaterial