Allgemeine Informationen

Das Wasserbuch ist ein amtliches Register ähnlich dem Grundbuch. Verzeichnet sind Wasserrechte und Angaben zu wasserwirtschaftlich begründeten Schutzgebieten. Das Verzeichnis dient dem Überblick und dem Nachweis über Entscheidungen der Behörden. Die Eintragungen im Wasserbuch haben keine rechtsbegründende oder rechtsändernde Wirkung.
Das Sächsische Wassergesetz erlaubt jedem den Einblick, der wasserrechtliche Angaben benötigt wie zum Beispiel zu Überschwemmungs- und Wasserschutzgebieten, Kläranlagen, Wasserkraftanlagen oder Grundwasser-Entnahmen.

In das Wasserbuch werden wasserrechtliche Entscheidungen zu folgenden Sachverhalten eingetragen:

  • Abwassereinleitungen in oberirdische Gewässer oder in das Grundwasser durch Versickerung oder Verrieseln
  • Grundwasserentnahmen, z. B. Brunnen
  • Erdwärmeanlagen
  • Lagerung von wassergefährdenden Stoffen, z. B. Heizöl, Dieselkraftstoff, Ottokraftstoff, Altöl, ....
  • Anlagen in, an, unter oder über einem oberirdischen Gewässer, z. B. Bootsstege, Brücken, Düker, Schleusen, Wehre, ...
  • Benutzung von Gewässern, z. B. Befahren von Gewässern mit Booten, Schiffen, Motorbooten, Fahrgastschiffen, Jetski, Wasserski, Tauchen, ...
  • Alte Rechte und Befugnisse im Wasserrecht
  • festgesetzte Wasserschutzgebiete
  • festgesetzte Überschwemmungsgebiete

Voraussetzungen

Um Dokumente einzusehen, auf die die Eintragung Bezug nimmt, müssen Sie ein rechtliches Interesse darlegen. Für bestimmte Dokumente ist die Einsichtnahme nur mit Zustimmung der oder des Berechtigten möglich.

Verfahrensablauf

Online-Recherchen im Wasserbuch sind bis auf Weiteres nicht möglich, das digitale Wasserbuch des Freistaates Sachsen wird derzeit überarbeitet.

Auszug aus dem Wasserbuch

  • Beantragen Sie bei der zuständigen Stelle per Fax, E-Mail oder Brief einen amtlichen Auszug aus dem Wasserbuch.
  • Treffen Sie in Ihrem Schreiben Angaben zum betreffenden Gewässergebiet und / oder zum Rechtsinhaber (falls bekannt mit Wasserbuch-Nummer) und nennen Sie den Grund Ihrer Anfrage.
  • Die Wasserbehörde erstellt Ihnen die Ausdrucke und sendet Ihnen diese kostenpflichtig zu.

Hinweis: Je genauer Ihre Angaben sind, desto schneller kann Ihr Antrag bearbeitet werden. Nehmen Sie gegebenenfalls vorab Einsicht in das Digitale Wasserbuch.

Kosten

Einsicht in das digitale Wasserbuch

  • kostenfrei

amtlicher Auszug aus dem Wasserbuch

  • Gebühren laut Sächsischem Kostenverzeichnis

Ansprechpartner

Sandra Schöne

MA Wasserbuch

SG Wasser/Abwasser

Formulare & Online-Dienste

Online-Dienste

Benötigte Unterlagen

schriftlicher Antrag (formlos)

Rechtsgrundlage