Allgemeine Informationen
Erlaubnisse nach dem Waffen- und Sprengstoffrecht
Das Landratsamt Landkreis Leipzig informiert alle Schusswaffenbesitzer und Schießstättenbetreiber im Landkreis Leipzig zu Qualitätsmängeln von Munition:
Der zugrundeliegende Sachverhalt bezieht sich auf Munition im Kaliber .223Rem:
Der Munitionshersteller Metallwerk Elisenhütte GmbH („MEN“) produzierte im Jahr im 2013 das Produkt 5,56mm x 45 DM41 Weichkern (Losnummer MEN13G6649). Im Rahmen der produktionsbegleitenden Qualitätsüberprüfung wurde festgestellt, dass die verwendeten Patronenhülsen Risse aufzeigten.
Damit einhergehend besteht die Gefahr, dass der Gasdruck in Richtung des Schützen entweichen und dies tödlich enden oder jedenfalls erhebliche Verletzungen hervorrufen kann.
Es wurde bekannt, dass sich Patronen des o.g. Produktes weiterhin im Umlauf befinden.
Des Weiteren wurde darauf aufmerksam gemacht, dass nicht auszuschließen ist, dass sich auch Patronen des Produktes 5,56mm x 45 SS109 (Losnummer MEN19H0141MM) im Umlauf befinden.
Diese Produkte besitzen Geschosse mit leistungsgesteigertem Durchschlag auf Hartziele und fallen somit unter das Kriegswaffenkontrollgesetz.
Wir empfehlen daher, solche Munition unter Angabe Ihrer personenbezogenen Daten bei dem Landratsamt Landkreis Leipzig, Amt für Recht-, Kommunal- und Ordnungsangelegenheiten, Sachgebiet Allgemeine Ordnungsaufgaben abzugeben.
Eine Terminvereinbarung ist erforderlich.
Hinweis zu Kampfmittelanfragen
Die Bearbeitung von Anfragen bezüglich einer Gefahreneinschätzung im Rahmen von Bauantragsverfahren erfolgt seit dem 01.07.2015, im Zuge von Zuständigkeitsänderungen, durch die Kommune, auf deren Gebiet das zu prüfende Flurstück liegt. Die Anträge sind daher direkt bei der Stadt oder Gemeinde zu stellen.
Zuständigkeiten
Sprechzeiten Grimma (Haus 4, Heinrich-Zille-Straße 5, Zimmer 126):
jeder 1. Dienstag im Monat: 08:30-12:00 Uhr und 13:30-18:00 Uhr (dafür entfällt der Sprechtag in Borna)
jeder 3. Donnerstag im Monat: 08:30-12:00 Uhr und 13:30-16:00 Uhr (dafür entfällt der Sprechtag in Borna)
zusätzlicher Sprechtag Grimma (Haus 4, Heinrich-Zille-Straße 5, Zimmer 126) für 01-03/2025:
jeder 3. Dienstag im Monat: 08:30-12:00 Uhr und 13:30-18:00 Uhr (dafür entfällt der Sprechtag in Borna)
Eine vorherige Terminvereinbarung wird empfohlen.
Ansprechpartner
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SG Allgemeine Ordnungsaufgaben
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