Allgemeine Informationen
Nach § 75 SächsBO kann vor Einreichung eines Bauantrages zu einzelnen Fragen des Bauvorhabens ein Vorbescheid beantragt werden.
Neu: Vorbescheid auch digital zu beantragen unter https://sn.digitalebaugenehmigung.de/lk-leipzig
Achtung! Der Vorbescheid ersetzt nicht die Baugenehmigung. Nur mit einer Baugenehmigung dürfen Sie bauen.
Verfahrensablauf
Hinweis: Das Bauaufsichtsamt des Landkreises Leipzig bearbeitet den Vorbescheid digital. Dies bedeutet, dass Sie einen Vorbescheid digital einreichen und mit dem Bauaufsichtsamt digital kommunizieren können. In allen Fällen wird der Vorbescheid als digitaler Bescheid erteilt. Die Verfahrensweise ist im Folgenden beschrieben.
- Reichen Sie den Vorbescheid bei der Bauaufsichtsbehörde zeit- und kostensparend online ein. Nutzen Sie dafür die digitale Antragstellung in einer bundesweit einheitlich verwendeten Online-Plattform unter folgender Internetadresse:
https://sn.digitalebaugenehmigung.de/lk-leipzig
- In der Online-Plattform werden Sie Schritt für Schritt durch das Vorbescheidsformular geführt. Auch die notwendigen Anlagen zum Antrag laden Sie als digitale Dateien hinzu. Das Ausfüllen des Vorbescheides können Sie beliebig oft unterbrechen und fortsetzen. Sobald der Vorbescheid und die zugehörigen Anlagen vollständig erfasst wurden, zeichnen Sie ihn gemeinsam mit Ihrem Entwurfsverfasser bzw. Bauherren frei. Danach wird der Antrag digital an die Bauaufsichtsbehörde übermittelt.
- Als Voraussetzung für die Nutzung der Online-Plattform benötigen Sie ein Nutzerkonto der BundID (für Privatpersonen) oder bei »Mein Unternehmenskonto« (für Unternehmen). Informationen dazu finden Sie hier:
- Die Antragstellung ist auch weiterhin in Papierform möglich. Dabei sind die Antragsunterlagen in 3facher Ausfertigung postalisch beim Bauaufsichtsamt einzureichen. Beachten Sie bitte, dass eine Antragstellung in Papierform die Bearbeitung verzögert.
Kommunikation mit dem Bauaufsichtsamt
Das Bauaufsichtsamt wird Rückfragen und Nachforderungen digital über die Online-Plattform an Sie übermitteln. Auch Sie können das Amt digital über die Online-Plattform erreichen.
Zuständigkeiten
| Postanschrift: Landratsamt Landkreis Leipzig Bauaufsichtsamt Stauffenbergstr. 4 04552 Borna |
|
Fristen
keine
Kosten
variable Gebühr
Die Kosten können sich von 125,00 € bis zur vollen Baugenehmigungsgebühr erstrecken.
Bei der Erteilung eines Vorbescheids hängt die Gebühr davon ab, welchen Prüfumfang Ihre Frage auslöst. Da bereits über einige Bestandteile der möglichen späteren Baugenehmigung verbindlich entschieden wird, werden die Gebühren entsprechend anteilsmäßig erhoben.
Bei der späteren Baugenehmigung wird die Gebühr für den Vorbescheid in Abhängigkeit vom Prüfumfang anteilig auf die Baugenehmigungsgebühr angerechnet. Weitere Kosten für etwaige beantragte Abweichungen und die Beteiligung von Nachbarn können hinzukommen. Hier gelten dieselben Bestimmungen wie beim Bauantrag.
Ansprechpartner
SB Bauordnung
SG Bauordnung
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Formulare & Online-Dienste
Formulare
Benötigte Unterlagen
Lageplan
weitere Unterlagen nur insoweit, wie sie zur Beantwortung Ihrer Fragen notwendig sind
Rechtsgrundlage
- § 75 Sächsische Bauordnung (SächsBO) – Vorbescheid
- §§ 1 und 6 Durchführungsverordnung zur Sächsischen Bauordnung (DVOSächsBO) – Baugenehmigungsverfahren, Vorbescheid
- Sächsisches Kostenverzeichnis (SächsKVZ)