Allgemeine Informationen
Nach § 75 SächsBO kann vor Einreichung eines Bauantrages zu einzelnen Fragen des Bauvorhabens ein Vorbescheid beantragt werden.
Achtung! Der Vorbescheid ersetzt nicht die Baugenehmigung. Nur mit einer Baugenehmigung dürfen Sie bauen.
Zuständigkeiten
Postanschrift: Landratsamt Landkreis Leipzig Bauaufsichtsamt Stauffenbergstr. 4 04552 Borna |
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Fristen
keine
Kosten
variable Gebühr
Die Kosten können sich von 125,00 € bis zur vollen Baugenehmigungsgebühr erstrecken.
Bei der Erteilung eines Vorbescheids hängt die Gebühr davon ab, welchen Prüfumfang Ihre Frage auslöst. Da bereits über einige Bestandteile der möglichen späteren Baugenehmigung verbindlich entschieden wird, werden die Gebühren entsprechend anteilsmäßig erhoben.
Bei der späteren Baugenehmigung wird die Gebühr für den Vorbescheid in Abhängigkeit vom Prüfumfang anteilig auf die Baugenehmigungsgebühr angerechnet. Weitere Kosten für etwaige beantragte Abweichungen und die Beteiligung von Nachbarn können hinzukommen. Hier gelten dieselben Bestimmungen wie beim Bauantrag.
Ansprechpartner
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Benötigte Unterlagen
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weitere Unterlagen nur insoweit, wie sie zur Beantwortung Ihrer Fragen notwendig sind
Rechtsgrundlage
- § 75 Sächsische Bauordnung (SächsBO) – Vorbescheid
- §§ 1 und 6 Durchführungsverordnung zur Sächsischen Bauordnung (DVOSächsBO) – Baugenehmigungsverfahren, Vorbescheid
- Sächsisches Kostenverzeichnis (SächsKVZ)