Allgemeine Informationen

Anmeldung von Versammlungen unter freiem Himmel und Aufzüge

Jedermann hat grundsätzlich das Recht, öffentliche Versammlungen und Aufzüge zu veranstalten und an diesen teilzunehmen.

Versammlungen unter freiem Himmel sowie Aufzüge unterliegen dem Erfordernis einer Anmeldung, welche 48 Stunden vor Bekanntgabe der Versammlung (d. h. ihrer Bewerbung) bei der zuständigen Behörde erfolgt sein muss.

Zuständige Behörde für die kreisangehörigen Städte und Gemeinden des Landkreises Leipzig ist das Landratsamt, welches in die Lage versetzt werden soll, auf die geschaffene Situation infolge Ihrer geplanten Versammlung zu reagieren.

Welche Angaben Ihre Versammlungsanmeldung enthalten sollte, entnehmen Sie bitte dem beigefügten Merkblatt.

Zuständigkeiten

Für eine Anmeldung per E-Mail bitte folgende E-Mail-Adresse: allg.ordnungsangelegenheiten@lk-l.de nutzen.

Ansprechpartner

Frau Scheibe

stellv. Sachgebietsleiterin, Versammlungs- und Polizeirecht

SG Allgemeine Ordnungsaufgaben

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Rechtsgrundlage

  • § 14 Sächsisches Versammlungsgesetz (SächsVersG)