Allgemeine Informationen
Aufgrund ihrer historischen Entstehung stellen Anteile am ungetrennten Hofraum keine Grundstücke im Sinne des Bürgerlichen Gesetzbuches dar, da diese im Liegenschaftskataster nicht nachgewiesen sind. Der Nachweis dieser Anteile im Grundbuch ist durch die Hofraumverordnung bis zum 31.12.2025 begrenzt. Zur Sicherung des Eigentums und Schaffung rechtsfähiger Grundstücke wird vom Vermessungsamt, als zuständige Sonderungsbehörde, ein Verfahren nach dem Bodensonderungsgesetz zur Auflösung ungetrennter Hofräume durchgeführt. Dies erfolgt entweder von Amtswegen oder auf Antrag eines Eigentümers bzw. der Gemeinde. Die Vorteile für den einzelnen Beteiligten bestehen insbesondere in der Kostenersparnis gegenüber einer herkömmlichen Vermessung und in der Erlangung eines rechtfähigen Grundstückes nach Abschluss des Verfahrens.
Zuständigkeiten
Postanschrift
Landratsamt Landkreis Leipzig
Vermessungsamt
SG 2 Datenbereitstellung und Datenerhebung
Stauffenbergstraße 4
04552 Borna
Besucheradresse / Kontakt
Landratsamt Landkreis Leipzig
Vermessungsamt
SG 2 Datenbereitstellung und Datenerhebung
Leipziger Straße 67
04552 Borna
Telefon: 03433 241 1401
Fax: 03437 984 7097
E-Mail: vermessungsamt@lk-l.de
Kosten
Der §17 Bodensonderungsgesetz bestimmt, dass die Kosten des Bodensonderungsverfahrens die Eigentümer der in den Sonderungsplan aufgenommenen Grundstücke tragen. Die Höhe der Kosten ergibt sich aus der Sächsischen Vermessungskostenverordnung. Die Berichtigung des Grundbuches nach Abschluss des Verfahrens ist kostenfrei.
Ansprechpartner
Berichtigung fehlerhafter Bestandsdaten des Liegenschaftskatasters und Verfahren nach dem Bodensonderungsgesetz (BoSoG)
SG Datenbereitstellung und Datenerhebung
Rechtsgrundlage
Bodensonderungsgesetz – BoSoG
Sonderungsplanverordnung – SPV
Hofraumverordnung - HofV
Sächsische Vermessungskostenverordnung – SächsVermKoVO
Sächsisches Vermessungs- und Katastergesetz – SächsVermKatG