Allgemeine Informationen

Im Jugendamt können Vaterschaftsanerkennungen beurkundet werden.
Für die Beurkundung Vaterschaftsanerkennung werden folgende Unterlagen benötigt:
• Gültiges Ausweisdokument (ersatzweise Reisepass oder Führerschein)
• Geburtsurkunden von Mutter, Vater und vom Kind (sofern es schon geboren ist)

Die persönliche Vorsprache ist erforderlich.

Wir bitten unbedingt um vorherige Terminvereinbarung! - Die Kontaktdaten finden Sie unter dem Sachgebiet Unterhaltsangelegenheiten

Fristen

Erklärung zur Anerkennung der Vaterschaft

  • im Regelfall jederzeit möglich, auch vor der Geburt des Kindes
  • bei scheidungsabhängiger Vaterschaftsanerkennung spätestens bis zum Ablauf eines Jahres nach Rechtskraft der Ehescheidung

Widerruf

  • bis zu einem Jahr nach der Beurkundung der Vaterschaftsanerkennung, wenn die Vaterschaftsanerkennung noch nicht wirksam geworden ist (Beispiel: fehlende Zustimmung der Mutter)

Hinweis: Rechtsfolgen der Anerkennung (zum Beispiel Unterhaltsansprüche, Staatsangehörigkeit des Kindes) können erst geltend gemacht werden, wenn die Anerkennung wirksam ist, das heißt alle erforderlichen Zustimmungserklärungen beurkundet sind.

Kosten

  • bei Erklärung vor dem Standesamt oder dem Jugendamt: EUR 30,00
  • bei Erklärung vor dem Notar oder dem Amtsgericht: Auslagen (aufwandsabhängig)

Benötigte Unterlagen

Informationen

für die Anerkennungserklärung des Vaters:

  • Personalausweis oder Reisepass und die eigene Geburtsurkunde
  • vor der Geburt: Nachweis des voraussichtlichen Geburtsdatums des Kindes (zum Beispiel Mutterpass)
  • nach der Geburt: Geburtsurkunde des Kindes

für die Zustimmungserklärung der Mutter:

  • Personalausweis oder Reisepass
  • bei getrennter Erklärung: beglaubigte Abschrift der Anerkennungserklärung des Vaters
  • vor der Geburt: Nachweis des voraussichtlichen Geburtsdatums des Kindes (zum Beispiel Mutterpass)
  • nach der Geburt: Geburtsurkunde des Kindes

für weitere Zustimmungserklärungen (zum Beispiel gesetzlicher Vertreter minderjähriger Eltern):

  • Personalausweis oder Reisepass
  • beglaubigte Abschrift der Erklärung, zu der die Zustimmung abgegeben wird
  • eventuell Nachweise über die Stellung als gesetzlicher Vertreter

Hinweis: Im Einzelfall können weitere Unterlagen verlangt werden. Erkundigen Sie sich darüber bei der zuständigen Stelle.