Allgemeine Informationen
Im Jugendamt können Vaterschaftsanerkennungen beurkundet werden.
Für die Beurkundung Vaterschaftsanerkennung werden folgende Unterlagen benötigt:
• Gültiges Ausweisdokument (ersatzweise Reisepass oder Führerschein)
• Geburtsurkunden von Mutter, Vater und vom Kind (sofern es schon geboren ist)
Die persönliche Vorsprache ist erforderlich.
Wir bitten unbedingt um vorherige Terminvereinbarung! - Die Kontaktdaten finden Sie unter dem Sachgebiet Unterhaltsangelegenheiten
Fristen
Erklärung zur Anerkennung der Vaterschaft
- im Regelfall jederzeit möglich, auch vor der Geburt des Kindes
- bei scheidungsabhängiger Vaterschaftsanerkennung spätestens bis zum Ablauf eines Jahres nach Rechtskraft der Ehescheidung
Widerruf
- bis zu einem Jahr nach der Beurkundung der Vaterschaftsanerkennung, wenn die Vaterschaftsanerkennung noch nicht wirksam geworden ist (Beispiel: fehlende Zustimmung der Mutter)
Hinweis: Rechtsfolgen der Anerkennung (zum Beispiel Unterhaltsansprüche, Staatsangehörigkeit des Kindes) können erst geltend gemacht werden, wenn die Anerkennung wirksam ist, das heißt alle erforderlichen Zustimmungserklärungen beurkundet sind.
Kosten
- bei Erklärung vor dem Standesamt oder dem Jugendamt: EUR 30,00
- bei Erklärung vor dem Notar oder dem Amtsgericht: Auslagen (aufwandsabhängig)
Benötigte Unterlagen
Informationen
für die Anerkennungserklärung des Vaters:
- Personalausweis oder Reisepass und die eigene Geburtsurkunde
- vor der Geburt: Nachweis des voraussichtlichen Geburtsdatums des Kindes (zum Beispiel Mutterpass)
- nach der Geburt: Geburtsurkunde des Kindes
für die Zustimmungserklärung der Mutter:
- Personalausweis oder Reisepass
- bei getrennter Erklärung: beglaubigte Abschrift der Anerkennungserklärung des Vaters
- vor der Geburt: Nachweis des voraussichtlichen Geburtsdatums des Kindes (zum Beispiel Mutterpass)
- nach der Geburt: Geburtsurkunde des Kindes
für weitere Zustimmungserklärungen (zum Beispiel gesetzlicher Vertreter minderjähriger Eltern):
- Personalausweis oder Reisepass
- beglaubigte Abschrift der Erklärung, zu der die Zustimmung abgegeben wird
- eventuell Nachweise über die Stellung als gesetzlicher Vertreter
Hinweis: Im Einzelfall können weitere Unterlagen verlangt werden. Erkundigen Sie sich darüber bei der zuständigen Stelle.