Allgemeine Informationen

Die untere Wasserbehörde setzt an den Gewässern 1. Ordnung und an ausgewählten Gewässern 2. Ordnung Überschwemmungsgebiete gemäß § 72 des Sächsischen Wassergesetzes fest. Diesen ist ein Hochwasser zugrunde gelegt, dass statistisch gesehen einmal in 100 Jahren auftritt (HQ100).

Im Landkreis Leipzig betrifft dies die Flussauen der folgenden Gewässer:

  • Vereinigte Mulde, Zwickauer Mulde, Freiberger Mulde
  • Weiße Elster
  • Pleiße
  • Parthe
  • Eula
  • Wyhra
  • Schnauder
  • Lossa
  • Kleine Eula

In Überschwemmungsgebieten gelten die Verbote nach § 78 ff. Wasserhaushaltsgesetz i. V. m. § 74 Sächsisches Wassergesetz. So sind u. a.:

  • das Errichten oder die Erweiterung baulicher Anlagen,
  • die Ausweisung neuer Baugebiete im Außenbereich,
  • die Errichtung von Mauern, Wällen und ähnlichen Anlagen, die den Wasserabfluss behindern können,
  • das Ablagern und das nicht nur kurzfristige Lagern von Gegenständen, die den Wasserabfluss behindern oder die fortgeschwemmt werden können,
  • das Erhöhen und Vertiefen der Erdoberfläche,
  • und die Errichtung neue Heizölverbraucheranlagen

nicht zulässig.

In Ausnahmefällen hat die untere Wasserbehörde die Möglichkeit, Befreiungen von den Verboten zu erteilen.

Jeder Grundstückseigentümer sollte sich bei der Gemeinde oder der unteren Wasserbehörde informieren, ob sein Grundstück im Überschwemmungsgebiet liegt. Bei einem geplanten Vorhaben in Gewässernähe sollte rechtzeitig Kontakt mit der unteren Wasserbehörde aufgenommen werden, um dessen Zulässigkeit zu klären.

Die Karten zu den festgesetzten Überschwemmungsgebieten liegen bei der unteren Wasserbehörde aus und sind ebenso im Geoportal Sachsenatlas einsehbar.

Weitere Einschränkungen für die Nutzung ergeben sich in den hochwassergefährdenden Gebieten und den Risikogebieten außerhalb von Überschwemmungsgebieten nach § 78b Wasserhaushaltsgesetz. Das sind Gebiete die bei Hochwasserereignissen mit geringer Wahrscheinlichkeit (Widerkehr min 200 Jahre) überflutet werden.

Überwiegend ist dort eine hochwasserangepasste Bauweise vorgegeben. Weitere Informationen finden Sie im Merkblatt "Hochwasserangepasstes Bauen im Überschwemmungsgebiet"(PDF, 52 kB).

Ansprechpartner

Marc Petschack

SB Vollzug

SG Wasser/Abwasser

Andreas Schubert

SB Fachbereich Hydrologie

SG Wasser/Abwasser

Stefan Zenker

SB Vollzug

SG Wasser/Abwasser

Marcel Ziesch

SB Vollzug

SG Wasser/Abwasser

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Rechtsgrundlage

§ 72 des Sächsischen Wassergesetzes
§ 78 ff. Wasserhaushaltsgesetz
§ 74 Sächsisches Wassergesetz