Allgemeine Informationen

Im Interesse der öffentlichen Wasserversorgung werden zum Schutz des Grundwassers Trinkwasserschutzgebiete durch Rechtsverordnungen des Landkreises festgesetzt. Des Weiteren gelten die Beschlüsse zu Trinkwasserschutzgebieten aus DDR-Zeiten fort.

Die Wasserschutzgebiete werden in Schutzzonen (I - Fassungszone, II - engere Schutzzone, III - weitere Schutzzone) unterteilt. Verbote und Nutzungsbeschränkungen zum Grundwasserschutz sind in der jeweiligen Schutzgebietsverordnung oder dem Beschluss zum Schutzgebiet festgelegt oder gelten per Gesetz.

Grundsätzlich besteht die Möglichkeit, bei der unteren Wasserbehörde Ausnahmen und Befreiungen von den Verboten und Nutzungsbeschränkungen in begründeten Fällen zu beantragen.

Auskunft zur Lage in Trinkwasserschutz- und Heilquellenschutzgebiet und die gültigen Verbote und Nutzungsbeschränkungen erteilen die nachstehend angeführten Mitarbeiterinnen.

Ansprechpartner

Martin Kornalewski

SB Vollzug Grundwasser

SG Wasser/Abwasser

Janet Schob

SB Vollzug Grundwasser

SG Wasser/Abwasser