Allgemeine Informationen

Bei gewerblichen Tiertransporten müssen rechtliche Anforderungen beachtet werden, welche dem Tierschutz und der Tierseuchenbekämpfung dienen: Nutztiere dürfen innerhalb der Europäischen Union grundsätzlich nicht länger als acht Stunden transportiert werden. Bei längeren Transporten müssen die Tiere unter anderem zwischenzeitlich getränkt und mit Futter versorgt werden.

Deshalb müssen sowohl die Transporteure als auch die Fahrzeuge die besonderen Anforderungen für Tiertransporte erfüllen.

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Rechtsgrundlage

Verordnung zum Schutz von Tieren beim Transport und zur Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 1/2005 des Rates (Tierschutztransportverordnung)
Verordnung (EG) Nr. 1/2005 des Rates vom 22. Dezember 2004 über den Schutz von Tieren beim Transport