Allgemeine Informationen

Schülerinnen und Schüler können aus gesundheitlichen Gründen von der Teilnahme am Sportunterricht freigestellt werden. Über Art und Umfang der Befreiung entscheidet bis zu einer Dauer von vier Wochen die jeweilige Sportlehrkraft.

Ab der Dauer von vier Wochen bedürfen Schulsportbefreiungen aus gesundheitlichen Gründen der Bestätigung durch den Kinder- und Jugendärztlichen Dienst. Wenn der Befreiungsgrund offenkundig ist, kann die Schule auf die Vorlage dieser amtsärztlichen Schulsportbefreiung verzichten.

Die durch den Kinder- und Jugendärztlichen Dienst ausgefertigte „Kinder- und Jugendärztliche Bescheinigung über die Teilnahme am Sportunterricht“ wird von den Eltern in der Schule vorgelegt.

Verfahrensablauf

Für die Ausstellung einer Kinder- und Jugendärztlichen Bescheinigung über die Teilnahme am Sportunterricht muss ein (fach-)ärztlicher Befund mit einer Empfehlung zur Sportbefreiung vorliegen, der die Diagnose, die Art der Sportbefreiung (Vollbefreiung oder Teilbefreiung mit Hinweisen zu erforderlichen Einschränkungen) sowie die Dauer der Sportbefreiung enthält.

Der Befund ist dem Kinder- und Jugendärztlichen Dienst des Landratsamtes zu übermitteln.

Durch den Kinder- und Jugendärztlichen Dienst wird die Bescheinigung über die Teilnahme am Sportunterricht ausgestellt und an die Eltern verschickt.

Die Eltern legen die Kinder- und Jugendärztliche Bescheinigung über die Teilnahme am Sportunterricht der Schule vor.

Zuständigkeiten

Gesundheitsamt

Kinder- und Jugendgesundheitspflege

Stauffenbergstraße 4
04552 Borna
Haus: 6

 

Email an Gesunheitsamt

Ansprechpartner

Gesundheitsamt

Formulare & Online-Dienste

Benötigte Unterlagen

Benötigte Unterlagen

ausgefüllter Antrag

aktueller Arztbefund vom Fach- oder Kinderarzt

einschließlich Diagnosestellung, Empfehlung der Dauer der Sportbefreiung und Art der Einschränkungen

per Mail an das Gesundheitsamt

Rechtsgrundlage

VwV Schulsport V.  Befreiungen