Allgemeine Informationen

Sorgeerklärungen nicht miteinander verheirateter Eltern nach §§ 1626a ff. Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)

Sind Sie als Eltern bei der Geburt eines Kindes nicht miteinander verheiratet, so steht Ihnen die elterliche Sorge gemeinsam zu,

  • wenn sie erklären, dass sie die Sorge gemeinsam übernehmen wollen (sogenannte Sorgeerklärungen),
  • wenn sie einander heiraten oder
  • soweit ihnen das Familiengericht die elterliche Sorge gemeinsam überträgt.

Im Übrigen hat die Mutter die elterliche Sorge.

Eine Sorgeerklärung muss öffentlich beurkundet werden. Dies können Sie bei jedem Jugendamt oder gegen Gebühr bei einem Notar / einer Notarin veranlassen. Sorgeerklärungen vermag im Streitfall nur das Familiengericht aufzuheben. Daher ist es ratsam, sich über die Rechte und Pflichten beraten zu lassen, die sich aus der Sorgeerklärung ergeben.

Tipp: Soweit noch nicht geschehen, können Sie auch die Vaterschaftsanerkennung zusammen mit der gemeinsamen Sorge vor dem Jugendamt erklären

 

Voraussetzungen

  • Die Vaterschaft muss rechtswirksam anerkannt sein.
  • Die Eltern sind nicht miteinander verheiratet.
  • Die Mutter hatte bisher das alleinige Sorgerecht (falls die Sorgeerklärung erst nach der Geburt abgegeben wird).
  • Die Eltern sind volljährig oder ihre gesetzlichen Vertreter stimmen der Sorgeerklärung zu.

 

Verfahrensablauf

Lassen Sie sich vor der Abgabe einer Sorgeerklärung über die Rechte und Pflichten aufklären – zum Beispiel durch das Jugendamt oder den beurkundenden Notar.

  • Soweit noch nicht geschehen, muss der Vater die Vaterschaft anerkennen.
  • Sie müssen beide persönlich zur Beurkundung beim Jugendamt  erscheinen.
  • Die Mitarbeiterin / der Mitarbeiter des Jugendamtes prüft Ihre Unterlagen und beurkundet die von beiden Elternteilen abzugebende Sorgeerklärung.

Für die Antragstellung ist eine persönliche Vorsprache wünschenswert.

Wir bitten unbedingt um vorherige Terminvereinbarung!

Ihr zuständiger Mitarbeiter teilt Ihnen dann mit, welche Unterlagen im Rahmen der Antragstellung benötigt werden.

 

Fristen

Um rechtliche Probleme zu vermeiden, ist es ratsam, die Vaterschaftsanerkennung und die gemeinsame Sorge schon vor oder unmittelbar nach der Geburt des Kindes zu erklären.

Hinweis: Die Sorgeerklärung kann nicht zeitlich befristet werden. Sie ist also bis zur Volljährigkeit des Kindes gültig.

Kosten

beim Jugendamt: kostenfrei

beim Notar: gebührenpflichtig

Ansprechpartner

Frau Bock

SB Unterhalt/Beurkundung/ Beistandschaften (Buchstaben Ba - Bq)

SG Unterhaltsangelegenheiten

Bahnhofstraße 5, Gebäude 42
04668 Grimma
Zimmer: 9.506
03433 241 225103437 984 7055
Frau Deubel

SB Unterhalt/Beurkundung/ Beistandschaften (Buchstaben A, C, D, Schf - Schl)

SG Unterhaltsangelegenheiten

Bahnhofstraße 5, Gebäude 42
04668 Grimma
Zimmer: 9.504
03433 241 223303437 984 7055
Frau Hofmann

SB Unterhalt, Beurkundung, Beistandschaften (Buchstaben Brö - Bz, E, F, Pa - Pei)

SG Unterhaltsangelegenheiten

Bahnhofstraße 5, Gebäude 42
04668 Grimma
Zimmer: 9.516
03433 241 223703437 984 7055
Frau Knobelsdorf

SB Unterhalt, Beurkundung, Beistandschaften (Buchstaben Schm - So)

SG Unterhaltsangelegenheiten

Bahnhofstraße 5, Gebäude 42
04668 Grimma
Zimmer: 9.507
03433 241 223503437 984 7055
Frau Kompe

SB Unterhalt, Beurkundung, Beistandschaften (Buchstaben Ka - Kraz, Q, Scha, Schä - Sche)

SG Unterhaltsangelegenheiten

Bahnhofstraße 5, Gebäude 42
04668 Grimma
Zimmer: 9.513a
03433 241 236203437 984 7055
Frau Laqua

SB Unterhalt, Beurkundung, Beistandschaften (Buchstaben V, W, X, Y)

SG Unterhaltsangelegenheiten

Bahnhofstraße 5, Gebäude 42
04668 Grimma
Zimmer: 9.505b
03433 241 223903437 984 7055
Frau Schneider

SB Unterhalt, Beurkundung, Beistandschaften (Buchstabe R)

SG Unterhaltsangelegenheiten

Bahnhofstraße 5, Gebäude 42
04668 Grimma
Zimmer: 9.505a
03433 241 225703437 984 7055
Frau Solarek

SB Unterhalt, Beurkundung, Beistandschaften (Buchstaben G, Ho-Hz, I, J, Krb-Krü, O, Z)

SG Unterhaltsangelegenheiten

Bahnhofstraße 5, Gebäude 42
04668 Grimma
Zimmer: 9.512
03433 241 223103437 984 7053
Frau Zobel

SB Unterhalt/Beurkundung/ Beistandschaften (Buchstaben Bri - Brn, H - Hn, Sa, Sä - Sb)

SG Unterhaltsangelegenheiten

Bahnhofstraße 5, Gebäude 42
04668 Grimma
Zimmer: 9.512
03433 241 225403437 984 7055
Frau Krölls

SB Unterhalt, Beurkundung, Beistandschaften (Buchstaben Me - Mz, N, Pej - Poz)

SG Unterhaltsangelegenheiten

Bahnhofstraße 5, Gebäude 42
04668 Grimma
Zimmer: 9.513b
03433 241 227103437 984 7055
Herr Lausmann

SB Unterhalt, Beurkundung, Beistandschaften (Buchstaben Pp - Pz, Sp - Sz, T, U)

SG Unterhaltsangelegenheiten

Bahnhofstraße 5, Gebäude 42
04668 Grimma
Zimmer: 9.515
03433 241 225303437 984 7055

Benötigte Unterlagen

Geburtsurkunde des Kindes oder Mutterpass bei vorgeburtlicher Sorgeerklärung

Vaterschaftsanerkennung oder Gerichtsbeschluss über die Feststellung der Vaterschaft

Personalausweis oder Reisepass

Rechtsgrundlage