Allgemeine Informationen

Um die gesetzlich geregelte Übergangsfrist für die Haltung von Sauen in Deckzentren nutzen zu können, muss dem Veterinäramt des Landkreises bis 9. Februar 2024 ein Betriebs- und Umbaukonzept vorgelegt werden.

Weitere Informationen erhalten Sie im unten stehende Dokument.

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