Allgemeine Informationen
Um die gesetzlich geregelte Übergangsfrist für die Haltung von Sauen in Deckzentren nutzen zu können, muss dem Veterinäramt des Landkreises bis 9. Februar 2024 ein Betriebs- und Umbaukonzept vorgelegt werden.
Weitere Informationen erhalten Sie im unten stehende Dokument.