Allgemeine Informationen

Jede Person, die im Rahmen eines Unternehmens Tiere schlachtet, benötigt einen behördlichen Sachkundenachweis. Dies betrifft alle Tätigkeiten mit lebenden Tieren im Schlachtbetrieb.
Hinweise zum Ablauf und zur Anmeldung für einen Lehrgang zur Erlangung der Sachkunde nach Tierschutz-Schlachtverordnung können Sie dem beiliegenden Dokument entnehmen. Des Weiteren finden Sie hier den Antrag für die Teilnahme.

Ansprechpartner

Frau Dr. Preising

Sachgebietsleiterin

SG Tierschutz- und Tierarzneimittelüberwachung

Formulare & Online-Dienste

Rechtsgrundlage

Artikel 7 Abs. 2 der Verordnung (EG) Nr. 1099/2009