Allgemeine Informationen
Umfassende Erläuterungen zum Forstvermehrungsgutgesetz (FoVG) finden Sie hier.
Soll forstliches Vermehrungsgut in den Verkehr gebracht werden muss die Ernte mindestens 3 Werktage vor Beginn der Ernte bei der zuständigen unteren Forstbehörde angezeigt werden.
Bitte verwenden Sie dafür die unten aufgeführten Dokumente.
Zuständigkeiten
Landkreis Leipzig Landratsamt Umweltamt
SG Forst Stauffenbergstraße 4
04552 Borna
E-Mail: sekretariatuwa@lk-l.de
Ansprechpartner
Anke Dietzsch
Revierleiterin Leipzig Land
SG Forst