Allgemeine Informationen

Umfassende Erläuterungen zum Forstvermehrungsgutgesetz (FoVG) finden Sie hier.

Soll forstliches Vermehrungsgut in den Verkehr gebracht werden muss die Ernte mindestens 3 Werktage vor Beginn der Ernte bei der zuständigen unteren Forstbehörde angezeigt werden.

Bitte verwenden Sie dafür die unten aufgeführten Dokumente.

Zuständigkeiten

Landkreis Leipzig Landratsamt Umweltamt
SG Forst Stauffenbergstraße 4
04552 Borna
E-Mail: sekretariatuwa@lk-l.de

Ansprechpartner

Anke Dietzsch

Revierleiterin Leipzig Land

SG Forst

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