Allgemeine Informationen

Umfassende Erläuterungen zum Forstvermehrungsgutgesetz (FoVG) finden Sie hier.

Soll forstliches Vermehrungsgut in den Verkehr gebracht werden muss die Ernte mindestens 3 Werktage vor Beginn der Ernte bei der zuständigen unteren Forstbehörde angezeigt werden.

Bitte verwenden Sie dafür die unten aufgeführten Formulare.

Zuständigkeiten

Landkreis Leipzig Landratsamt Umweltamt
SG Forst Stauffenbergstraße 4
04552 Borna
E-Mail: sekretariatuwa@lk-l.de

Ansprechpartner

Anke Dietzsch

Revierleiterin Leipzig Land

SG Forst

Karl-Marx-Straße 22
04668 Grimma
Haus: 3

Zimmer: 217
03433 241 196203437 984 7096

Formulare & Online-Dienste