Allgemeine Informationen

Das richtige Pflanzgut

Die Auswahl des ‚richtigen' Pflanzguts ist in vielerlei Bereichen eine wichtige und mitunter nicht leicht zu beantwortende Frage. Dies betrifft den professionellen Planer genauso wie den Eigenheimbesitzer oder Wochenendgärtner. Die Pflanzung standortgerechter einheimischer Gehölze stellt u. a. eine wichtige Maßnahme dar, um im Bereich von baulichen Vorhaben Grünflächen höherer ökologischer Wertigkeit anzulegen.

Ähnliches gilt z. B. auch für die Wiedernutzbarmachung von bergbaulichen Abbaufeldern wie Tagebaue, Kiesgruben und Steinbrüche. Wichtig ist eine sorgfältige Auswahl des Pflanzgutes natürlich auch bei Biotop gestaltenden Maßnahmen für eine optimale Einbindung in die Landschaft, aber auch für die Gestaltung des privaten Grundstückes.

Achtung:

Pflanzen gebietsfremder Arten dürfen gemäß § 40 Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) nicht in der freien Natur angesiedelt werden.

Artenauswahl

Das Umweltamt des Landratsamtes Landkreis Leipzig stellte für Sie eine Artenauswahl aufgrund einschlägiger Florenwerke (sowohl lokal wie überregional) zusammen, um für Planungs- und Gestaltungsmaßnahmen eine fachlich fundierte Empfehlung zu geben (siehe PDF-Dateien unter dem Reiter Dokumente).

Die Bäume und Sträucher wurden zu diesem Zweck in drei Gruppen aufgelistet:

  1. In Westsachsen einheimische Arten mit Angaben der geeigneten Standorte
  2. In unserer Region nicht bodenständige Arten, die aber in benachbarten Gebieten einheimisch sind und daher eingeschränkt für eine Bepflanzung mit standortgerechten Gehölzen in Frage kommen.
  3. Fremdländische Ziergehölze mit ungünstigen Eigenschaften für die einheimische Flora und Fauna.

Für die Arten der ersten Gruppe wurde eine weitgehende Vollständigkeit der Liste angestrebt.

Die zweite umfasst aus der großen Vielfalt der entsprechenden Bäume und Sträucher vor allem solche, die mehr oder weniger häufig in vorgeschlagenen Pflanzlisten auftauchen.

In der dritten Liste sind jene Ziergehölze aufgelistet, die aufgrund ihrer bekannt gewordenen ungünstigen Eigenschaften für die einheimische Flora und Fauna möglichst nicht – vor allem nicht in Außenbereichen - verwendet werden sollen ("Negativliste").

Fremdländische Ziergehölze ohne besonders auffallende negative Eigenschaften für die einheimische Tier- und Pflanzenwelt werden nicht explizit aufgeführt, da hierzu eine unüberschaubare Vielzahl von weit mehr als 1.000 Arten gehören, die insgesamt im Gartenbau Verwendung finden.

Für eine optimale Pflanzung von Gehölzen sollte neben der Beschränkung auf standortgerechte und einheimische Arten auch auf die Herkunft des Pflanzgutes geachtet werden. Nur Pflanzgut hiesiger Provenienz ist für die Klimaverhältnisse optimal angepasst.

Ansprechpartner

Bernd Heinke

SG Natur- und Landschaftsschutz

Magdalena Höhn

SG Natur- und Landschaftsschutz

Claudia Langner

SG Natur- und Landschaftsschutz

Joachim Quaas

SG Natur- und Landschaftsschutz

Annette Thieme

SG Natur- und Landschaftsschutz

Martin Loewe

SG Natur- und Landschaftsschutz

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Rechtsgrundlage

§ 40 Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG)