Allgemeine Informationen
Hausmüll oder hausmüllähnlicher Gewerbeabfall ist den (örtlichen) öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern (= ÖRE) zu überlassen. Die Gebietskörperschaften (Landkreise, kreisfreie Städte oder Gemeinden) sind die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger (= ÖRE). Damit sind sie die Entsorgungspflichtigen und haben die örtliche Abfallentsorgung sicherzustellen.
Ansprechpartner
Herr Scheibe
Beteiligungsmanagement
Büro Landrat