Allgemeine Informationen

Hausmüll oder hausmüllähnlicher Gewerbeabfall ist den (örtlichen) öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern (= ÖRE) zu überlassen. Die Gebietskörperschaften (Landkreise, kreisfreie Städte oder Gemeinden) sind die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger (= ÖRE). Damit sind sie die Entsorgungspflichtigen und haben die örtliche Abfallentsorgung sicherzustellen.

Ansprechpartner

Herr Scheibe

Beteiligungsmanagement

Büro Landrat