Allgemeine Informationen

Antrag auf Erteilung einer Lebensbescheinigung für Rentenzwecke nach § 119 Sozialgesetzbuch Sechstes Buch (SGB VI)

Als Nachweis kann die Rentenversicherung von Ihnen eine Lebensbescheinigung verlangen. Diese ist ein amtliches Dokument, welches von der zuständigen Stelle auf Antrag erteilt wird.

Wenden Sie sich hierfür bitte an das Meldeamt Ihrer Stadt oder Gemeinde.

 

Bearbeitungsdauer

bei persönlicher Vorsprache: in der Regel sofort

Hinweise (Besonderheiten)

Zur Vorlage bei ausländischen Rentenversicherungsträgern können Sie sich die Lebensbescheinigung gebührenfrei durch eine Auskunfts- und Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung erstellen lassen.

Verfahrensablauf

Sie können die Lebensbescheinigung persönlich bei der zuständigen Stelle beantragen.

Sind Sie (etwa aus gesundheitlichen Gründen) nicht in der Lage, die zuständige Stelle aufzusuchen, senden Sie einen formlosen Antrag und legen die erforderlichen Unterlagen in Kopie bei. Die Bescheinigung wird Ihnen dann zugestellt.

 

Benötigte Unterlagen

Personalausweis oder Reisepass

bei schriftlichem Antrag: formloser Antrag

gegebenenfalls weitere Unterlagen auf Anforderung

Rechtsgrundlage