Allgemeine Informationen

Im Rahmen des Landeswettbewerbs werden Dörfer gesucht, in denen die Menschen mit Ideen und Tatkraft ihre Heimat lebenswert gestalten und die sich dabei mit anderen Dorfgemeinschaften vergleichen wollen. Auslobender des Wettbewerbs ist das Sächsische Staatsministerium für Regionalentwicklung. Das Sächsische Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie begleitet den gesamten Wettbewerb.

Es finden Kreiswettbewerbe und darauf aufbauend ein Landeswettbewerb statt. Die Kreiswettbewerbe werden in Regie der Landratsämter, der Landeswettbewerb in der des Sächsischen Landesamtes für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie durchgeführt. Der beziehungsweise die Landessieger nehmen in der Folge dann am Bundeswettbewerb teil.

Ziele

Der Wettbewerb "Unser Dorf hat Zukunft" motiviert die Menschen auf dem Land, die Zukunft ihrer Dörfer mitzubestimmen und sich bei der wirtschaftlichen, sozialen, kulturellen und ökologischen Entwicklung ihres Dorfes zu engagieren. Die vielfältigen Entwicklungsinitiativen in den Dörfern werden präsentiert und gewürdigt.

Im Mittelpunkt des Wettbewerbs steht das Engagement der Einwohnerinnen und Einwohner, das Leben im Ort attraktiver zu machen und die Dorfgemeinschaft zu festigen. Entscheidend ist, was die Bürgerinnen und Bürger, Vereine und Unternehmen aus eigener Initiative und im Zusammenwirken mit anderen Ortsteilen bzw. der Gemeinde/Stadt und in regionalen Kooperationen bewirken. Es soll deutlich werden, welche Ziele sich die Menschen für ihr Dorf gesetzt haben und wie diese umgesetzt werden, nach dem Motto: "Was haben wir bislang erreicht – was tun wir für die Zukunft?"

Ansprechstelle

  • für den Kreiswettbewerb: der zuständige Landkreis
  • für den Landeswettbewerb: Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie
  • für den Bundeswettbewerb: Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft

Weiterführende Informationen

  • Sächsischer Landeswettbewerb "Unser Dorf hat Zukunft" - Sächsisches Staatsministerium für Regionalentwicklung
  • Bundeswettbewerb "Unser Dorf hat Zukunft" - Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft

Voraussetzungen

Teilnahmeberechtigte
  • Teilnehmen können sächsische Dörfer als räumlich geschlossene Orte mit bis zu 3.000 Einwohnern,
  • Es können auch mehrere Dörfer einer Gemeinde getrennt voneinander antreten,
  • Zur Teilnahme werden ausdrücklich auch diejenigen Dörfer aufgefordert, welche bereits bei zurückliegenden Wettbewerben dabei waren.
Nicht-Teilnahmeberechtigte
  • Teile von Dörfern (z. B. nur das Unterdorf),
  • in Städte eingebettete historische Dorfkerne,
  • die Ortsteile kreisfreier Städte.

Verfahrensablauf

Der Wettbewerb wird in drei Stufen durchgeführt – zuerst in den Landkreisen im Frühjahr 2022, dann auf Landesebene 2022 und schließlich auf Bundesebene 2023.

Kreiswettbewerb

Das Dorf kann die Teilnahme in Abstimmung mit der Gemeinde / Stadt selbst in die Hand nehmen, z. B. durch den Ortschaftsrat, den Heimatverein oder einen Arbeitskreis.

  • Senden Sie Ihre Bewerbung für das Dorf an das zuständige Landratsamt.
  • Verwenden Sie dafür das Anmeldeformular.
  • Die Landratsämter legen die Verfahrensdetails individuell fest.
Landeswettbewerb

Die Höchstplatzierten der Kreiswettbewerbe nehmen am Landeswettbewerb teil. Die Anzahl der qualifizierten Dörfer richtet sich nach der Teilnehmerzahl im Landkreis:

  • 2 bis zu 5 Teilnehmer: 1 Dorf im Landeswettbewerb
  • mehr als 5 Teilnehmer: 2 Dörfer im Landeswettbewerb
  • mehr als 10 Teilnehmer: 3 Dörfer im Landeswettbewerb.
Bundeswettbewerb

Am Bundeswettbewerb 2023, der vom Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft ausgelobt wird, nehmen die Höchstplatzierten des Landeswettbewerbs teil. Deren Anzahl richtet sich nach der Gesamtzahl aller Dörfer, die zuvor an den Kreiswettbewerben in Sachsen teilgenommen haben:

  • bis zu 50 Teilnehmer: 1 Dorf im Bundeswettbewerb
  • von 51 bis 150 Teilnehmer: 2 Dörfer im Bundeswettbewerb
  • von 151 bis 300 Teilnehmer: 3 Dörfer im Bundeswettbewerb.
Auswahl
  • Die jeweils durchführende Stelle beruft eine Wettbewerbskommission mit Fachleuten entsprechend den Bewertungsbereichen ein.
  • Die Kommission vereinbart mit Ihnen einen Präsentationstermin vor Ort und trifft die Auswahl anhand der Bewertungskriterien. Die vier Bewertungsbereiche werden gleichgewichtet und bilden unter Berücksichtigung der individuellen Ausgangslage das Gesamturteil. In allen Bereichen stehen das Engagement und die eigenständigen Leistungen der Dorfgemeinschaft im Vordergrund.

Ansprechpartner

Martina Klugmann

Kleingärten/ Kriegsgräber/ Infrastruktur

Stabsstelle des Landrates Wirtschaftsförderung / Kreisentwicklung

Rechtsgrundlage