Allgemeine Informationen
Laut EU-Recht und dem Tierschutzgesetz ist bereits seit 1991 das routinemäßige Kupieren von Ferkelschwänzen grundsätzlich verboten. Der Eingriff ist gemäß der Richtlinie 2008/120/EG nur im Einzelfall zulässig, wenn im Vorfeld bereits andere Maßnahmen ergriffen wurden, um Schwanzbeißen zu vermeiden. Dies muss dem LÜVA auf Verlangen glaubhaft dargelegt werden.
Schwanzbeißen ist ein multifaktorielles Geschehen. Unter anderem haben neben der Genetik, die Belegdichte, die Buchtenstruktur, das Stallklima, die Fütterung, die Wasserqualität und das Beschäftigungsmaterial erheblichen Einfluss auf Auftreten und Ausmaß von Schwanzbissverletzungen.
Der Freistaat Sachsen gibt per Erlass vom 29. Juli 2021 vor, welche Maßnahmen ergriffen werden müssen, um nachzuweisen, dass der Eingriff des Schwänzekupierens unerlässlich ist.
In der konventionellen Schweinehaltung sollen die Landwirte die Haltungsbedingungen optimieren, damit unkupierte Schweine gehalten werden können. Die Anzahl unkupierter Tiere ist schrittweise zu erhöhen (sogenannte Kontrollgruppen), bis zum kompletten Verzicht auf das Kupieren.
Jährlich ist eine Risikoanalyse im eigenen Stall durchzuführen, um die betriebsindividuellen Risikofaktoren für Schwanzbeißen zu identifizieren und entsprechend gegenzusteuern. Die damit verbundene Überprüfung der Effektivität und Weiterentwicklung der Optimierungsmaßnahmen im Stall dient dem Tierwohl mit Reduzierung des Schwanzbeißens.
Die Dokumentation über tatsächlich entstandene Bissverletzungen an Ohren- oder Schwänzen, Tierhaltererklärung, Risikoanalyse und ggf. notwendige Maßnahmenpläne sind dem LÜVA auf Verlangen vorzulegen.
Schweine nutzen ihren arttypischen Ringelschwanz untereinander als Kommunikationsmittel. Außerdem ist es im Rahmen der Tierbeobachtung ein gut sichtbares Zeichen über den Gemütszustand des Schweines mit Früherkennungspotential. Tiere mit entringeltem Schwanz sollten verstärkt beobachtet und der Ursache zeitnah entgegengewirkt werden.
Falls die geforderten Maßnahmen nicht umgesetzt werden, kann ein Bußgeld erhoben werden. Bestimmte Verstöße müssen ebenfalls bei Konditionalitäten-Kontrollen berücksichtigt werden. (Unerlässlichkeit des Kupierens ist nicht nachgewiesen)
Zukünftig dürfen in Deutschland nur noch unkupierte Schweine gehalten werden.
Weiterführende Informationen und Hilfestellungen finden Sie unter www.ringelschwanz.info bzw. praxishandbuch_kupierverzicht_2022.pdf und im sich anschließenden Download-Bereich.
Zuständigkeiten
Landkreis Leipzig
Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt
Stauffenbergstr. 4, Haus 5
04552 Borna
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