Allgemeine Informationen

Wenn die Kennzeichenschilder Ihres Fahrzeugs beschädigt oder unleserlich geworden sind oder wenn sich eine Plakette (Stempelplakette oder Plakette für Hauptuntersuchung) vom Kennzeichen gelöst hat, ist die Anbringung von neuen Plaketten auf den bisherigen oder auf neu hergestellten Kennzeichenschildern erforderlich.

Achtung! Bei Diebstahl oder Verlust der Kennzeichenschilder ist eine Umkennzeichnung notwendig. Melden Sie den Diebstahl in jedem Fall der Polizei!

Hinweis: Die Vorgangsbearbeitung in der Kfz-Zulassungsbehörde in Borna und Grimma ist für Bürger nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich:
Online-Terminvereinbarung
Bitte wenden Sie sich bei Fragen telefonisch unter der 03433-241 2055 (Borna) und unter der 03437-984 2056 (Grimma) oder per E-Mail an zulassung@lk-l.de an uns.

Verfahrensablauf

Den Antrag auf Abstemplung können Sie als Halter im Regelfall formlos bei der zuständigen Kfz-Zulassungsbehörde stellen. Sie können auch einen Vertreter mit einer schriftlichen Vollmacht beauftragen.

Tipp! Termine bei der Zulassungsbehörde sind unbedingt über das Online-Portal zu vereinbaren. Wenn Sie das beschädigte oder unvollständige Kennzeichenschild abmontieren und zum Termin mitbringen, sparen Sie viel Zeit.

 

Ansprechpartner

SG Kfz-Zulassung Außenstelle Grimma Straßenverkehrsamt

SG Kfz-Zulassung

Karl-Marx-Straße 22
04668 Grimma
Haus: 2

Zimmer: Erdgeschoss
+49 3437 984 2056+49 3437 984 7087
SG Kfz-Zulassung Dienststelle Borna Straßenverkehrsamt

SG Kfz-Zulassung

Stauffenbergstraße 4
04552 Borna
Haus: 6

Zimmer: Erdgeschoss
+49 3433 241 2055+49 3437 984 7087

Formulare & Online-Dienste

Formulare

Benötigte Unterlagen

gültiger Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebestätigung

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bei Vertretung: zusätzlich

  • schriftliche Vollmacht
  • Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebestätigung des Bevollmächtigten

Zulassungsbescheinigung Teil I beziehungsweise Fahrzeugschein

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Bescheinigungen über gültige Hauptuntersuchung (HU) und Abgasuntersuchung (AU)

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bisherige Kennzeichenschilder

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Vollmacht

Rechtsgrundlage