Allgemeine Informationen
Die katasterführende Behörde ist befugt folgende Katastervermessungen und Abmarkung in besonderen Fällen durchzuführen:
- Katastervermessungen die zur Erstellung der Liegenschaftskarte in digitaler Form erforderlich sind
- Änderung von Kreis-, Gemeinde-, Gemarkungs- oder Flurgrenzen
- Sonderungen zur Zerlegung öffentlicher Straßen, Wege und Plätze sowie zur Führung der Lagebezeichnung der automatisierten Liegenschaftskarte
Zuständigkeiten
Postanschrift
Landratsamt Landkreis Leipzig
Vermessungsamt
SG 2 Datenbereitstellung und Datenerhebung
Stauffenbergstraße 4
04552 Borna
Besucheradresse / Kontakt
Landratsamt Landkreis Leipzig
Vermessungsamt
SG 2 Datenbereitstellung und Datenerhebung
Leipziger Straße 67
04552 Borna
Telefon: 03433 241 1401
Fax: 03437 984 7097
E-Mail: vermessungsamt@lk-l.de
Öffnungszeiten
Dienstag 08:30 - 12:00 Uhr und 13:30 - 18:00 Uhr
Donnerstag 08:30 - 12:00 Uhr und 13:30 - 16:00 Uhr
Freitag 08:30 - 12:00 Uhr
Auf Wunsch kann auch ein Termin vereinbart werden.
Kosten
Sonderung von öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen nach §14 Abs. 2 SächsVermKatG auf Antrag: ab 155
Änderung von Kreis-, Gemeinde- und Gemarkungsgrenzen: kostenfrei
Ansprechpartner
Sachgebietsleiterin
SG Datenbereitstellung und Datenerhebung
Berichtigung fehlerhafter Bestandsdaten des Liegenschaftskatasters und Verfahren nach dem Bodensonderungsgesetz (BoSoG)
SG Datenbereitstellung und Datenerhebung
Rechtsgrundlage
- Durchführungsverordnung zum Sächsischen Vermessungs- und Katastergesetz – SächsVermKatGDVO
- Sächsisches Vermessungs- und Katastergesetz – SächsVermKatG
- Sächsische Vermessungskostenverordnung – SächsVermKoVO