Allgemeine Informationen

Die katasterführende Behörde ist befugt folgende Katastervermessungen und Abmarkung in besonderen Fällen durchzuführen:

  • Katastervermessungen die zur Erstellung der Liegenschaftskarte in digitaler Form erforderlich sind
  • Änderung von Kreis-, Gemeinde-, Gemarkungs- oder Flurgrenzen
  • Sonderungen zur Zerlegung öffentlicher Straßen, Wege und Plätze sowie zur Führung der Lagebezeichnung der automatisierten Liegenschaftskarte

Zuständigkeiten

Postanschrift

Landratsamt Landkreis Leipzig
Vermessungsamt
SG 2 Datenbereitstellung und Datenerhebung
Stauffenbergstraße 4
04552 Borna

Besucheradresse / Kontakt

Landratsamt Landkreis Leipzig
Vermessungsamt
SG 2 Datenbereitstellung und Datenerhebung
Leipziger Straße 67
04552 Borna

Telefon: 03433 241 1401
Fax: 03437 984 7097
E-Mail: vermessungsamt@lk-l.de

Öffnungszeiten
Dienstag        08:30 - 12:00 Uhr und 13:30 - 18:00 Uhr
Donnerstag   08:30 - 12:00 Uhr und 13:30 - 16:00 Uhr
Freitag           08:30 - 12:00 Uhr
Auf Wunsch kann auch ein Termin vereinbart werden.

Kosten

Sonderung von öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen nach §14 Abs. 2 SächsVermKatG auf Antrag: ab 155

Änderung von Kreis-, Gemeinde- und Gemarkungsgrenzen: kostenfrei

Ansprechpartner

Frau Missun

Sachgebietsleiterin

SG Datenbereitstellung und Datenerhebung

Frau Semper

Berichtigung fehlerhafter Bestandsdaten des Liegenschaftskatasters und Verfahren nach dem Bodensonderungsgesetz (BoSoG)

SG Datenbereitstellung und Datenerhebung

Rechtsgrundlage