Allgemeine Informationen
Der Freistaat Sachsen zählt zu denjenigen Gebieten in Deutschland, die im besonderen Maße mit Kampfmitteln belastet sind. Unter Kampfmittel werden dabei Bomben, Minen, Granaten, Munitionen oder auch Munitionsteile verstanden, die aus dem 2. Weltkrieg stammen. Da solche militärischen Sprengmittel nahezu unbegrenzt lagerfähig sind, können diese über mehrere Jahrzehnte hinweg sprengfähig bleiben.
Befindet sich Ihr Grundstück in einem Gebiet, wo Kampfmittel vermutet werden, können Sie einen Antrag auf eine entsprechende Kampfmittelbelastungsprüfung bei der zuständigen Behörde stellen. #
Hinweis: Seit dem 01.07.2015 sind Anfragen zur Gefahreneinschätzung bei Bauantragsverfahren direkt an die Kommune zu richten, auf deren Gebiet das zu prüfende Flurstück liegt. Hier finden Sie die einzelnen Städte und Gemeinden und ihrer Ortsteile mit allgemeinen Kontaktdaten.
Wenn Sie bereits Kampfmittel in Ihrem Grundstück gefunden haben, beachten Sie bitte folgende Sicherheitshinweise:
- Lassen Sie die Kampfmittel unbedingt am Fundort liegen und berühren Sie diese nicht.
- Stellen Sie alle Arbeiten am Fundort ein.
- Markieren und sichern Sie die Fundstelle.
- Warnen Sie näherkommende Personen rechtzeitig und weisen Sie diese ebenfalls auf die Gefahren hin.
- Informieren Sie sofort die Polizei über die Telefonnummer 110!
- Vermeiden Sie Erschütterungen.
- Wurden Kampfmittel versehentlich aufgehoben, dann legen Sie diese vorsichtig ab, aber werfen Sie diese niemals.
- Den Anweisungen der zuständigen Stelle ist unbedingt Folge zu leisten.
Lesen Sie auch
Verfahrensablauf
Nachdem Sie den Fund gemeldet haben, entscheidet die zuständige Stelle über die weitere Vorgehensweise und die Maßnahmen, die ergriffen werden.
Fristen
Der Fund ist unverzüglich zu melden.
Kosten
bei begründetem Verdacht: keine
Hinweis: Die Kosten für die Kampfmittelbeseitigung müssen Sie selbst tragen, wenn Sie rein vorsorglich nach Kampfmitteln suchen lassen, obwohl kein begründeter Verdacht vorliegt, oder Sie bei der zuständigen Polizeibehörde einen Antrag auf Kampfmittelsuche stellen.