Allgemeine Informationen
Die wichtigsten Aufgaben der Jugendhilfe im Strafverfahren
- Bei erstmals und nur gering straffällig gewordenen Jugendlichen und Heranwachsenden: die Einleitung erzieherischer Maßnahmen mit dem Ziel, die Erhebung der Anklage und damit die förmliche Hauptverhandlung zu umgehen
- Bei wiederholter oder schwerer Delinquenz:
die Betreuung und Beratung der vor Gericht angeklagten Jugendlichen und ihrer Eltern sowie der angeklagten Heranwachsenden vor, während und nach ihrer Hauptverhandlung
- Vermittlung von Hilfen nach dem SGB VIII (Kinder- und Jugendhilfe) sowie von Maßnahmen nach Jugendgerichtsgesetz (z. B. Maßnahmen zum Zwecke der Vermeidung von Untersuchungshaft, Betreuung, Gruppenarbeit, Täter-Opfer-Ausgleich, gemeinnützige Arbeit)
- Betreuung von inhaftierten Jugendlichen und Heranwachsenden und die Unterstützung der Wiedereingliederung
- Unterstützung des Gerichts und der Staatsanwaltschaft mit der Abgabe gutachtlicher Stellungnahmen
Die aktuelle Teilfachplanung 4 zur Mitwirkung der Jugendhilfe in Verfahren nach dem Jugendgerichtsgesetz im Landkreis Leipzig steht für Sie unter dem Punkt Dokumente als Download bereit.
Der/Die richtige AnsprechpartnerIn richtet sich nach dem Wohnort im Landkreis Leipzig. Die MitarbeiterInnen sind je nach Zuständigtkeit im Hauptsitz Grimma oder nach Vereinbarung in der Außenstelle Borna zu erreichen. Eine Übersicht über die Zuständigkeiten steht ebenfalls zum Download zur Verfügung.
Ansprechpartner
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