Allgemeine Informationen
Erteilung, Widerruf, Versagung, Einziehung des Jagdscheines auf der Grundlage des Bundesjagdgesetzes
Gemäß § 15 Bundesjagdgesetz muss jeder, der die Jagd ausübt, einen auf seinen Namen lautenden Jagdschein mit sich führen und diesen auf Verlangen den Polizeibeamten sowie den Jagdschutzberechtigten vorzeigen. Der Jagdschein wird von dem für den Wohnsitz des Bewerbers zuständigen Landkreis oder der zuständigen kreisfreien Stadt als Jahresjagdschein für höchstens 3 Jagdjahre oder als Tagesjagdschein für 14 aufeinanderfolgende Tage erteilt. Der Jagdschein gilt im gesamten Bundesgebiet.
Wer die Beizjagd, also die Jagd mit Greifvögeln ausüben will, benötigt hierzu einen Falknerjagdschein.
Hinweis: Bei Umzug ist die Adresse im Jagdschein abzuändern.
Voraussetzungen
Ersterteilung
- erfolgreiche Absolvierung Jägerprüfung
- vollendetes 16. Lebensjahr für Jugendjagdschein, ansonsten vollendetes 18. Lebensjahr
- Zuverlässigkeit, persönliche Eignung
Zuständigkeiten
Sprechzeiten Grimma (Haus 4, Heinrich-Zille-Straße 5, Zimmer 126):
jeder 1. Dienstag im Monat: 08:30-12:00 Uhr und 13:30-18:00 Uhr (dafür entfällt der Sprechtag in Borna)
jeder 3. Donnerstag im Monat: 08:30-12:00 Uhr und 13:30-16:00 Uhr (dafür entfällt der Sprechtag in Borna)
zusätzlicher Sprechtag Grimma (Haus 4, Heinrich-Zille-Straße 5, Zimmer 126) für 01-03/2025:
jeder 3. Dienstag im Monat: 08:30-12:00 Uhr und 13:30-18:00 Uhr (dafür entfällt der Sprechtag in Borna)
Eine vorherige Terminvereinbarung wird empfohlen.
HINWEIS:
Aufgrund des seit dem 31. Oktober 2024 bundesweit geltenden Gesetzes zur Verbesserung der inneren Sicherheit und des Asylsystems (BGBl. 2024 I Nr. 332 vom 30.10.2024) dauern die Erteilung oder die Verlängerung eines Jagdscheins sowie einer Waffenbesitzkarte derzeit länger. Die dort festgeschriebenen Vorgaben führen zu erheblich längeren Bearbeitungszeiten.
Kosten
- 3-Jahresjagdschein: 130,00 € (Jagdabgabe 60,00 € / Gebühr 70,00 €)
- 1-Jahresjagdschein: 90,00 € (Jagdabgabe 20,00 € / Gebühr 70,00 €)
- Tagesjagdschein: 35,00 € (Jagdabgabe 10,00 € / Gebühr 25,00 €)
- Jugendjagdschein: 30,00 € (Jagdabgabe 10,00 € / Gebühr 20,00 €)
Ansprechpartner
Jagd
SG Allgemeine Ordnungsaufgaben
Jagd
SG Allgemeine Ordnungsaufgaben
Jagd
SG Allgemeine Ordnungsaufgaben
Formulare & Online-Dienste
Formulare
Benötigte Unterlagen
Erstantragsstellung
- Antrag auf Erteilung Jagdscheines (Ausgabe Antragsformular durch zuständige Mitarbeiter)
- Vorlage Jägerprüfungszeugnis im Original
- Nachweis über Jagdhaftpflichtversicherung
- aktuelles Lichtbild (Maß: mind. 45 mm x 35 mm Hochformat, ohne Rand)