Allgemeine Informationen
Führung Streckenliste
Nach § 2 Abs. 4 der SächsJagdVO hat der Jagdausübungsberechtigte über erlegtes und verendetes Wild sowie Fallwild eine Streckenliste zu führen.
Die Streckenliste ist mit den amtlich geforderten Angaben schriftlich oder elektronisch zu führen.
Die Streckenliste ist der Jagdbehörde auf deren Verlangen und bis zum 10. April jeden Jahres zusammenfassend in Form einer Streckenmeldung zu übersenden. Eintragungen in die Streckenliste sind spätestens zum Ende eines Monats vorzunehmen.
Mit der Online-Anwendung »Sächsisches Wildmonitoring«, können die Jäger auch die behördlich geforderten Abschusspläne und Streckenlisten über erlegtes und verendetes Wild sowie Fallwild nach den amtlich geforderten Angaben elektronisch erstellen und bei der Jagdbehörde einreichen.
Für Wildarten, auf die die Jagd im Rahmen der Jagdzeit nur beschränkt ausgeübt werden darf (dies betrifft gegenwärtig ausschließlich den Graureiher), muss die Streckenliste gemäß § 2 Abs. 5 SächsJagdVO elektronisch geführt werden.
Hinweise zum Wildmonitoring
Die Jagdausübungsberechtigten sind verpflichtet, bei der systematischen Beobachtung, Erfassung und Überwachung bestimmter Wildarten mitzuwirken. Dazu steht eine webbasierte Anwendung für die Präsenzerfassung von Wild, die Abschussplanung, die Streckenerfassung und die Kommunikation zwischen Jagdausübungsberechtigten und den Jagdbehörden zur Verfügung. Die Meldungen werden über einen Online-Zugang in diesem Programm erfasst. Hierzu ist eine Anmeldung des Jagdausübungsberechtigten bei der zuständigen unteren Jagdbehörde für einen Systemzugang erforderlich. Bitte wenden Sie sich dazu an die zuständigen Mitarbeiterinnen.
Informationen finden Sie auch im Internet unter: Sächsisches Wildmonitoring - Wald, Forstwirtschaft, Jagd - sachsen.de
Dort können Sie die Broschüre „Sächsisches Wildmonitoring“ (Beschreibung der Internetanwendung zur einheitlichen Erfassung jagdrelevanter Daten) bestellen oder herunterladen.
Zuständigkeiten
Sprechzeiten Grimma (Haus 4, Heinrich-Zille-Straße 5, Zimmer 126):
jeder 1. Dienstag im Monat: 08:30-12:00 Uhr und 13:30-18:00 Uhr (dafür entfällt der Sprechtag in Borna)
jeder 3. Donnerstag im Monat: 08:30-12:00 Uhr und 13:30-16:00 Uhr (dafür entfällt der Sprechtag in Borna)
zusätzlicher Sprechtag Grimma (Haus 4, Heinrich-Zille-Straße 5, Zimmer 126) für 01-03/2025:
jeder 3. Dienstag im Monat: 08:30-12:00 Uhr und 13:30-18:00 Uhr (dafür entfällt der Sprechtag in Borna)
Eine vorherige Terminvereinbarung wird empfohlen.
Ansprechpartner
Jagd
SG Allgemeine Ordnungsaufgaben
Jagd
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Jagd
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Rechtsgrundlage
- § 2 Abs. 4 SächsJagdVO
- § 2 Abs. 5 SächsJagdVO