Allgemeine Informationen
Voraussetzungen
Vor der Erteilung des Jagdscheines ist das erfolgreiche Ablegen einer Jägerprüfung erforderlich.
Die Prüfung besteht aus einer Schießprüfung, einer schriftlichen Prüfung und dem mündlich-praktischen Prüfungsteil.
Der Prüfungsteilnehmer muss ausreichende Kenntnisse nachweisen zu:
Jagdkunde
Tierarten u. ihre Biologie, Wildökologie, Jagdbetrieb einschließlich Jagdhundewesen, Wildschadensverhütung, Land-u. Waldbau, Naturschutz, Biotoppflege
Waffenkunde
Waffenrecht, Waffentechnik, Führung von Jagdwaffen einschließlich Faustfeuerwaffen
Verbraucherschutz
Wildbrethygiene, Wildkrankheiten u. Wildverwertung im Hinblick auf die Nutzung des erlegten Wildes als Lebensmittel
Recht
Jagd-, Naturschutz-u. Landschaftspflegerecht sowie Tierschutzrecht
Zur Erlangung dieser Kenntnisse ist ein entsprechender Ausbildungslehrgang zu absolvieren.
ACHTUNG: Die Falknerprüfung wird in unserem Landkreis nicht abgenommen.
Verfahrensablauf
Sonstiges:
Mehr zu diesem Thema finden Sie unter:
- Sächsisches Wildmonitoring (Staatsbetrieb Sachsenforst)
- Wild und Jagd (Sächsisches Staatsministerium für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft)
- Jagd im Freistaat Sachsen (Landesjagdverband Sachsen e.V.)
Zuständigkeiten
Besucher- u. Postadresse:
Untere Jagdbehörde
Stauffenbergstraße 4
Haus 6, Zimmer 6.1.11
04552 Borna
Sprechzeiten Grimma (Haus 4, Heinrich-Zille-Straße 5, Zimmer 126):
jeder 1. Dienstag im Monat: 08:30-12:00 Uhr und 13:30-18:00 Uhr (dafür entfällt der Sprechtag in Borna)
jeder 3. Donnerstag im Monat: 08:30-12:00 Uhr und 13:30-16:00 Uhr (dafür entfällt der Sprechtag in Borna)
Eine vorherige Terminvereinbarung wird empfohlen.
Kosten
- Zulassung Jägerprüfung 20,00 €
- Jägerprüfung 445,00 €
Die Gebühr zur Zulassung der Jägerprüfung wird gemäß der Nr. 56 Tarifstelle 15 des 10. Sächsischen Kostenverzeichnisses (10. SächsKVZ) und die Gebühr zur Jägerprüfung gemäß der Nr. 56 Tarifstelle 16 des 10. Sächsischen Kostenverzeichnisses (10. SächsKVZ) erhoben.
Bei der Wiederholung von Prüfungsteilen können Gebühren bis zu 100 % der vorgenannten Gebühr erhoben werden.
Ansprechpartner
Jagd
SG Allgemeine Ordnungsaufgaben
Jagd
SG Allgemeine Ordnungsaufgaben
Jagd
SG Allgemeine Ordnungsaufgaben
Rechtsgrundlage
- § 15 und § 16 Bundesjagdgesetz (BJagdG)
- § 16 Sächsisches Jagdgesetz (SächsJagdG)
- § 13 ff Sächsische Jagdverordnung (SächsJagdVO)