Allgemeine Informationen
Der Landkreis Leipzig nimmt im Territorium des Landkreises die Aufgaben der unteren Jagdbehörde wahr.
Das Jagdrecht regelt die ausschließliche Befugnis, auf einem bestimmten Gebiet wildlebende Tiere, die dem Jagdrecht unterliegen (Wild), zu hegen, auf sie die Jagd auszuüben und sie sich anzueignen. Mit dem Jagdrecht ist die Pflicht zur Hege verbunden.
Aufgabengebiete der unteren Jagdbehörde
- Erteilung, Widerruf, Versagung und Einziehung von Jagdscheinen
- Sicherstellung der ordnungsgemäßen Jagdausübung
- Abrundungsmaßnahmen an Jagdbezirken
- Prüfung von Jagdpachtverträgen
- Durchführung der Jägerprüfung
- Aufsicht über die Jagdgenossenschaften
- Genehmigung von Abschussplänen - Kontrolle des Erfüllungsstandes
- Mitwirkung an Ordnungswidrigkeitsverfahren nach dem Jagdrecht
- Gestattung von Jagdausübung in befriedeten Bezirken
- Rechts- und Fachaufsicht über die Jagdgenossenschaften
- Entgegennahme von Anzeigen über ersatzpflichtige Wildschäden
Die Anzeige zur Geltendmachung eines Wildschadens hat unter Angabe der Eigentumsverhältnisse, der Bezeichnung und Lage des geschädigten Grundstückes sowie zum Wildschaden (Zeitpunkt des Schadens, betroffene Feldfrucht, Größe der betroffenen Fläche) landwirtschaftlich genutzten Flächen sofort nach Kenntnisnahme und bei forstwirtschaftlich genutzten Flächen zweimal im Jahr, jeweils bis zum 1. Mai oder 1. Oktober, zu erfolgen.
Zuständigkeiten
Sprechzeiten Grimma (Haus 4, Heinrich-Zille-Straße 5, Zimmer 126):
jeder 1. Dienstag im Monat: 08:30-12:00 Uhr und 13:30-18:00 Uhr (dafür entfällt der Sprechtag in Borna)
jeder 3. Donnerstag im Monat: 08:30-12:00 Uhr und 13:30-16:00 Uhr (dafür entfällt der Sprechtag in Borna)
zusätzlicher Sprechtag Grimma (Haus 4, Heinrich-Zille-Straße 5, Zimmer 126) für 01-03/2025:
jeder 3. Dienstag im Monat: 08:30-12:00 Uhr und 13:30-18:00 Uhr (dafür entfällt der Sprechtag in Borna)
Eine vorherige Terminvereinbarung wird empfohlen.
Ansprechpartner
Jagd
SG Allgemeine Ordnungsaufgaben
Jagd
SG Allgemeine Ordnungsaufgaben
Jagd
SG Allgemeine Ordnungsaufgaben
Rechtsgrundlage
Das Jagdrecht umfasst alle Rechtsquellen, die sich auf die Jagd beziehen. Dieses Recht ist nicht in einem Gesetz zusammengefasst. Einschlägige Vorschriften durchziehen die gesamte Rechtsordnung; zivilrechtlich ausgerichtete Normen stehen neben strafrechtlichen Regelungen und verwaltungsrechtlichen Bestimmungen.
Zwei Gesetze regeln jedoch einen wesentlichen Abschnitt aus dem gesamten Jagdrecht. Dies sind das Bundesjagdgesetz (BJagdG) und das Sächsische Jagdgesetz (SächsJagdG).