Allgemeine Informationen
Die Sozialhilfe unterstützt auch pflegebedürftige Personen in Einrichtungen (Heimen), indem sie die mit der Pflege und der Heimunterbringung verbundenen Kosten ganz oder teilweise übernimmt.
Demzufolge ist die Sozialhilfe vor allem zuständig für Pflegebedürftige, für die die nach oben hin begrenzten Leistungen der Pflegeversicherung nicht ausreichend sind, für die Finanzierung der nicht von der Pflegeversicherung übernommenen Kosten für Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten bei der Pflege in Einrichtungen sowie für nicht pflegeversicherte Personen.
Die Hilfe zum Lebensunterhalt wird auch für Bewohner von Einrichtungen geleistet. Sie umfasst denn neben den Sachleistungen der Einrichtungen in der Regel Kleidung und einen Barbetrag zur persönlichen Verwendung.
Wenden Sie sich für Informationen und Antragsstellung an den/die für Ihren Wohnort zuständigen Mitarbeiter/Mitarbeiterin.
Ansprechpartner
Sachgebietsleiterin
SG Soziale Leistungen / Betreuung
Heimkosten (ab 67 Jahre)
SG Soziale Leistungen / Betreuung
Heimkosten (ab 67 Jahre)
SG Soziale Leistungen / Betreuung
Heimkosten (ab 67 Jahre)
SG Soziale Leistungen / Betreuung
Eingliederungshilfe
SG Soziale Leistungen / Betreuung
Eingliederungshilfe
SG Soziale Leistungen / Betreuung
Heimkosten (ab 67 Jahre)
SG Soziale Leistungen / Betreuung