Allgemeine Informationen
Um einen Heimtierausweis zu erhalten, benötigen Tierärzte eine Ermächtigung durch ihr zuständiges Veterinäramt. Nur dazu ermächtigte Tierärzte dürfen den Ausweis ausstellen. Voraussetzung hierfür ist u. a. die Registrierung in der HI-Tier-Datenbank (Herkunftssicherungs- und Informationsystem für Tiere).
Ensprechend den Möglichkeiten der Verordnung (EU) 2026/131 wird die Ermächtigung für die jeweilige Tierarztpraxis als juristische Person ausgestellt. In dieser Ermächtigung eingeschlossen sind damit alle in dieser Praxis tätigen Tierärzte, unter der Bedingung, dass für diese Tierärzte durch die Praxis dokumentiert wird, wann Ihnen die Aufgabe übertragen wurde und dass sie mindestens jährlich zu dieser Tätigkeit durch die Praxis geschult worden sind.
Für die Ausstellung der Ermächtigung nach der Verordnung (EU) 2026/131 wird eine Gebühr in Höhe von ca. 60 Euro erhoben.
Der Heimtierausweis wird aus tierseuchenrechtlichen Gründen für bestimmte Heimtiere benötigt, die von einem Mitgliedstaat der Europäischen Union in einen anderen oder aus einem Drittstaat in einen Mitgliedstaat verbracht werden.
Tierärzte brauchen zudem eine Ermächtigung, wenn Sie gegen Tollwut impfen und diese Impfung in den EU-Heimtierausweis eintragen.
Zuständigkeiten
Landkreis Leipzig
Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt
Stauffenbergstr. 4, Haus 5
04552 Borna
E-Mail: lueva@lk-l.de