Allgemeine Informationen

Die Bestellung eines gesetzlichen Vertreters nach Art. 233 § 2 Abs. 3 EGBGB kommt in jenen Fällen in Betracht, in denen der Eigentümer eines im Landkreis Leipzig gelegenen Grundstückes unbekannt oder sein Aufenthalt nicht festzustellen ist und ein Bedürfnis besteht, die Vertretung des Eigentümers sicherzustellen.

Voraussetzungen

Grundlegend muss ein Bedürfnis zur Klärung der Eigentumsverhältnisse eines bestimmten Grundstückes vorliegen. Wenn nach eigenen Recherchen zum Grundstücksbesitzer laut Grundbuch, kein Aufenthaltsort bzw. kein Erbe ermittelt werden konnte, kann ein Antrag auf Bestellung eines gesetzlichen Vertreters gestellt werden.

Verfahrensablauf

Der Antrag erfolgt schriftlich und formlos. Folgende Angaben werden für die Bearbeitung benötigt:

  • Darlegung des Bedürfnisses für die Vertreterbestellung,
  • der Name desjenigen, für den eine Vertretung bestellt werden soll (im Regelfall ist das der im Grundbuch eingetragene Eigentümer; evtl. aber auch einzelne Mitglieder einer Erbengemeinschaft),
  • die Angaben zum Grundstück: der Ort, die Gemarkung, die Flur- und die Flurstückbezeichnung,
  • Darlegung der bisher erfolglos verlaufenen Eigentümerrecherche.

Dem schriftlichen Antrag ist ein aktueller Grundbuchauszug sowie sämtlicher Schriftverkehr zur Ermittlung des Aufenthaltsortes des im Grundbuch eingetragenen Eigentümers beizufügen.

Zuständigkeiten

Nach Art. 233 § 2 Abs. 3 Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuche (EGBGB) bzw. § 11b Vermögensgesetz (VermG) ist der Landkreis Leipzig für Anträge auf Bestellung eines gesetzlichen Vertreters für Grundstücke, die sich in ihrem Gebiet befinden, zuständig.

Postanschrift

Landratsamt Landkreis Leipzig
Vermessungsamt
SG 1 Katasterfortführung und Katasterverfahren
SB gesetzliche Vertreterbestellung
Stauffenbergstraße 4
04552 Borna

Besucheradresse / Kontakt

Landratsamt Landkreis Leipzig
Vermessungsamt
SG 1 Katasterfortführung und Katasterverfahren
SB gesetzliche Vertreterbestellung
Leipziger Straße 67
04552 Borna

Telefon: 03433 241 1401
Fax: 03437 984 7097
E-Mail: vermessungsamt@lk-l.de

Öffnungszeiten
Dienstag        08:30 - 12:00 Uhr und 13:30 - 18:00 Uhr
Donnerstag   08:30 - 12:00 Uhr und 13:30 - 16:00 Uhr
Freitag           08:30 - 12:00 Uhr
Auf Wunsch kann auch ein Termin vereinbart werden.

Fristen

Die Fristen und die Bearbeitungsdauer richten sich nach dem jeweiligen Einzelfall und sind unter anderem vom Rechercheaufwand, der Zuarbeit Dritter und der Mitwirkung der Verfahrensbeteiligten abhängig.

Kosten

Bestellung eines gesetzlichen Vertreters gem. Art. 233 § 2 Abs. 3 EGBGB: 125,00 bis 195,00

  • 125,00 EUR pro Bestallungsurkunde für ein Flurstück; 150,00 EUR bei 2 bis 10 Flurstücken, 195,00 EUR ab 11 Flurstücken

Ansprechpartner

Herr Pohl

Bestellung gesetzlicher Vertreter nach EGBGB

SG Katasterfortführung und Katasterverfahren

Rechtsgrundlage

  • Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuche - EGBGB
  • Gesetz zur Regelung offener Vermögensfragen - VermG
  • Satzung über die Erhebung von Verwaltungskosten für Amtshandlungen bei weisungsfreien Angelegenheiten des Landkreises Leipzig - Verwaltungskostensatzung