Allgemeine Informationen

Die Herstellung, Beseitigung oder wesentliche Umgestaltung (Änderung) eines Gewässers oder seiner Ufer bedarf der Planfeststellung. Wenn keine Umweltverträglichkeitsprüfung erforderlich (diese Prüfung erfolgt bei der Landesdirektion Leipzig) und die Grundstücksverfügbarkeit gegeben ist und alle sonstigen Rechtsinhaber zustimmen, kann bei der unteren Wasserbehörde ein Plangenehmigungsverfahren durchgeführt werden.

Zu den wesentlichen Änderungen zählen unter anderem die Offenlegung von Gräben, Gewässerumverlegungen, Umgestaltungen von Böschungen, Vergrößerungen der Wasserfläche, Begradigungen oder Rückführung von Gewässern in eine naturnahe Form.

Eine frühzeitige Kontaktaufnahme mit der unteren Wasserbehörde wird empfohlen

Ansprechpartner

Matthias Gey

SB Fachbereich Wasserbau

SG Wasser/Abwasser