Allgemeine Informationen

Das Genehmigungsfreistellungsverfahren nach § 62 SächsBO wird für Vorhaben durchgeführt, die in einem Bebauungsplan errichtet werden sollen und keine Sonderbauten sind. In diesem Verfahren wird der Bauaufsichtsbehörde ein Vorhaben mit den dafür erforderlichen Unterlagen zur Kenntnis gegeben. Es erfolgt nur eine Vollständigkeits-prüfung.

Für die Einhaltung der öffentlich-rechtlichen Gesetze ist der bauvorlageberechtigte Architekt / Bauingenieur verantwortlich.

Zuständigkeiten

Landratsamt Landkreis Leipzig
Bauaufsichtsamt
Stauffenbergstraße 4
04552 Borna

Ansprechpartner

Antje Schulz

SB Registratur

SG Bauordnung

Heinrich-Zille-Straße 5
04668 Grimma
Haus: 4

Zimmer: 229
03433 241 162303433 241 7113
Christiane Voigt

SB Registratur

SG Bauordnung

Heinrich-Zille-Straße 5
04668 Grimma
Haus: 4

Zimmer: 229
03433 241 165203433 241 7113

Formulare & Online-Dienste

Rechtsgrundlage