Allgemeine Informationen

Das Genehmigungsfreistellungsverfahren nach § 62 SächsBO wird für Vorhaben durchgeführt, die in einem Bebauungsplan errichtet werden sollen und keine Sonderbauten sind. In diesem Verfahren wird der Bauaufsichtsbehörde ein Vorhaben mit den dafür erforderlichen Unterlagen zur Kenntnis gegeben. Es erfolgt nur eine Vollständigkeits-prüfung.

Für die Einhaltung der öffentlich-rechtlichen Gesetze ist der bauvorlageberechtigte Architekt / Bauingenieur verantwortlich.

Zuständigkeiten

Landratsamt Landkreis Leipzig
Bauaufsichtsamt
Stauffenbergstraße 4
04552 Borna

Ansprechpartner

Antje Schulz

SB Registratur

SG Bauordnung

(Stadt/Gemeinde: Bad Lausick, Belgershain, Bennewitz, Böhlen, Borsdorf, Brandis, Colditz, Frohburg, Geithain, Grimma, Großpösna, Kitzscher, Lossatal, Machern, Markkleeberg, Naunhof, Otterwisch, Parthenstein, Thallwitz, Trebsen, Wurzen)

Christiane Voigt

SB Registratur

SG Bauordnung

(Stadt/Gemeinde: Elstertrebnitz, Groitzsch, Markranstädt, Neukieritzsch, Pegau, Regis-Breitingen, Rötha, Zwenkau)

Formulare & Online-Dienste

Rechtsgrundlage