Allgemeine Informationen

Der Landkreis Leipzig gewährt Zuwendungen zur Förderung des Sports im Rahmen dieser Richtlinie. Damit sollen notwendige sportliche Angebote für die Bürgerinnen und Bürger des Landkreises angemessen unterstützt werden. Förderfähig sind Maßnahmen folgender Kategorien:

  • Sportveranstaltungen,
  • Besondere Projekte,
  • Sportgeräte,
  • Talentstützpunkte,
  • Kinder- und Jugendarbeit,
  • Sportstätten des Landkreises sowie
  • Maßnahmen des Kreissportbunds Landkreis Leipzig e. V.

Voraussetzungen

Zuwendungen aus der Sportföderung werden nur bewilligt, wenn die folgenden Voraussetzungen erfüllt sind:

  • der Antragsteller den Zweck des zu fördernden Projektes ohne die Gewährung von Fördermitteln nicht erreichen kann,
  • die Gesamtfinanzierung des Vorhabens schlüssig und gesichert ist,
  • der Antragsteller nachweist, dass er eine ordnungsgemäße Buchführung und Verwendungsnachweisführung realisieren kann,
  • das Vorhaben noch nicht begonnen und der Abschluss eines der Maßnahme zuzurechnenden Liefer- und Leistungsvertrages noch nicht erfolgt ist.

Einzelheiten entnehmen Sie bitte der Förderrrichtlinie im Anhang.

Verfahrensablauf

Die Anträge auf Zuwendungen sind schriftlich mit rechtsverbindlicher Unterschrift beim Kreissportbund Landkreis Leipzig e. V. einzureichen:

Kreissportbund Landkreis Leipzig e. V.
Bahnhofstraße 25
04683 Naunhof

Fristen

Die Anträge auf Zuwendungen sind bis spätestens 31.03. des laufenden Jahres grundsätzlich schriftlich mit rechtsverbindlicher Unterschrift beim Kreissportbund Landkreis Leipzig e. V. einzureichen.

Ansprechpartner

Frau Glaser

SB Sportförderung/Schulverwaltung

SG Schulverwaltung/Kultur

Formulare & Online-Dienste

Rechtsgrundlage

Der Landkreis Leipzig gewährt Zuwendungen im Rahmen der „Richtlinie zur Förderung des Sports im Landkreis Leipzig“.