Allgemeine Informationen
Gefördert werden kulturelle Aktivitäten und Veranstaltungen, Initiativen und Projekte im Landkreis Leipzig, durch die Gewährung von Zuwendungen im Rahmen dieser Richtlinie unter Berücksichtigung der allgemeinen haushaltsrechtlichen Bestimmungen.
Förderfähig sind insbesondere:
- künstlerische Aktivitäten, Förderung des künstlerischen Nachwuchses,
- Vorhaben von Chören, Laienorchestern und Musikgruppen,
- Heimatpflege und Brauchtum, traditionelle Veranstaltungen und Projekte,
- nichtkommerzielle Kultur- und Kunstveranstaltungen,
- Kulturaustausch und internationale Begegnungen und
- Maßnahmen von Vereinen zur Erhöhung der Wirksamkeit kultureller Einrichtungen.
Voraussetzungen
Zuwendungen werden nur bewilligt, wenn:
- der Antragsteller den Zweck des zu fördernden Projektes ohne die Gewährung von Fördermitteln nicht erreichen kann,
- der Antragsteller sich mit Eigenmitteln beteiligt,
- die Gesamtfinanzierung des Vorhabens schlüssig und gesichert ist,
- der Antragsteller nachweist, dass er eine ordnungsgemäße Finanzverwaltung bzw. Verwendungsnachweisführung realisieren kann,
- das Vorhaben noch nicht begonnen und der Abschluss eines der Maßnahme zu-zurechnenden Liefer- und Leistungsvertrages noch nicht erfolgt ist. Ein vorzeitiger Maßnahmebeginn kann in Ausnahmefällen bei der Bewilligungsbehörde beantragt werden.
Einzelheiten entnehmen Sie bitte der Föderrichtlinie im Anhang.
Hinweis:
Da es sich um eine Maßnahme handelt, die aus Haushaltsmitteln des Landkreises Leipzig finanziert wird, ist die Fördermittelvergabe abhängig vom bislang noch ausstehenden Beschluss und der Genehmigung der Haushaltssatzung für die Jahre 2025/2026. Erst mit Vorliegen einer rechtskräftigen Haushaltssatzung kann eine abschließende Antragsbearbeitung und Mittelvergabe stattfinden.
Fristen
Die Anträge auf Zuwendung sind bis zum 01.03. des laufenden Kalenderjahres formgebunden einzureichen.
Es muss ein Verwendungsnachweis (Sachbericht und Einnahmen-/Ausgabenübersicht, ohne Vorlage von Belegen) bis spätestens zum 28.02. des Folgejahres erbracht werden.
Ansprechpartner
SB Kulturverwaltung/-förderung
SG Schulverwaltung/Kultur