Allgemeine Informationen
Der Freistaat Sachsen gewährt im Rahmen der FRL Jugendpauschale Zuwendungen für Angebote und Leistungen der Jugendarbeit und Jugendverbandsarbeit, der Jugendsozialarbeit, des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes, der Jugendgerichtshilfe sowie für Familienbildung und familienunterstützende Beratung.
Die Fachkraft- und Sachkostenförderung für die Angebote nach §§ 11, 12, 14, 16, 28 und 52 SGB VIII, die in der Jugendhilfeplanung verankert sind, wird für hauptamtliche Fachkräfte im Landkreis Leipzig gewährt.
Anträge müssen bis zum 31. Juli des Vorjahres bei der Bewilligungsbehörde (Jugendamt Landkreis Leipzig) schriftlich eingehen.
Der Verwendungsnachweis muss bei der Bewilligungsbehörde unter Verwendung der entsprechenden Vordrucke bis zum 31. Januar des Folgejahres vorgelegt werden.
Alles Weitere entnehmen Sie bitte der Richtlinie zur Förderung der Jugendhilfe im Landkreis Leipzig (RL) Jugendhilfe ab dem Förderjahr 2019.
Die Richtlinie und entsprechende Formulare finden Sie unter dem Punkt Dokumente.
Hinweis: Teilfachpläne und Fachstandards finden Sie unter der Rubrik Jugendhilfeplanung- Dokumente.
Fragen und Anträge richten Sie bitte per E-Mail an ja-foerderung@lk-l.de
Formulare & Online-Dienste
Formulare
Benötigte Unterlagen
Dokumente
- Jugendpauschale - Belegliste Fachkraftförderung
- Jugendpauschale - Verwendungsnachweis Fachkraftförderung
- Jugendpauschale - Antrag Fachkraftförderung
- Richtlinie Fachkraftförderung Kinder- u. Jugendarbeit
- Jugendpauschale Förderrichtlinie